RECHT UND KAPITALMARKT - IM INTERVIEW: BURKHARD RINNE

Neues Instrument zur Refinanzierung durch Nutzung von Bankaktiva

Structured Covered Bonds als Ergänzung zum Pfandbrief

Neues Instrument zur Refinanzierung durch Nutzung von Bankaktiva

– Herr Dr. Rinne, was sind die Hauptmerkmale von Structured Covered Bonds und worin unterscheiden sie sich von Pfandbriefen?Structured Covered Bonds sind Schuldverschreibungen, die den Investoren die insolvenzfeste “Deckung” durch ein Portfolio von Kreditforderungen der emittierenden Bank bieten. Im Gegensatz zu Pfandbriefen basiert diese Bevorzugung bei Insolvenz der Bank nicht auf spezialgesetzlichen Regelungen, sondern auf vertraglichen Strukturen. Grundsätzlich sind zwei Varianten denkbar.- Und zwar?In der einen Variante werden die Structured Covered Bonds von einer Zweckgesellschaft begeben, die mit dem Erlös Kreditforderungen einer Bank erwirbt. Die Ba nk garantiert zudem die Schuldverschreibungen. In der anderen – jüngst von der Commerzbank genutzten – Variante werden die Structured Covered Bonds von der Bank begeben. Die Bank veräußert das Portfolio an eine Zweckgesellschaft, welche die Schuldverschreibungen garantiert, sodass das Portfolio die Structured Covered Bonds indirekt deckt.- Wie funktioniert das?Zur Deckung von Pfandbriefen können nur bestimmte Vermögenswerte verwendet werden – vor allem mit Grund-, Schiffs- oder Flugzeugpfandrechten besicherte Kredite oder bestimmte Forderungen gegen die öffentliche Hand. Structured Covered Bonds unterliegen solchen Beschränkungen nicht. Ein Ziel der Aufsetzung des Structured Covered Bonds Programms der Commerzbank war es daher, Mittelstandskredite für die Deckung zu nutzen, die nicht zur Deckung von Pfandbriefen verwendet werden könnten. Dies wurde verknüpft mit einem Anleiheprogramm, sodass die Kreditforderungen nicht nur eine Anleiheserie, sondern eine Vielzahl von Serien absichern können.- Und dann gibt es noch eine Übersicherung?Wesentliche Elemente sind ferner eine Übersicherung, das heißt, das Portfolio übersteigt den Nominalbetrag der jeweils ausstehenden Anleihen, und die Verpflichtung, die Kreditqualität des Portfolios konstant zu halten. Die Garantie haben wir so ausgestaltet, dass auch im Insolvenzfall das ursprüngliche Zahlungsprofil der Anleihen möglichst lange erhalten bleiben kann.- Welche Beweggründe haben Banken zur Begebung von Structured Covered Bonds?Die Krise hat den Zugang von Banken zu klassischen unbesicherten Refinanzierungen erschwert. Structured Covered Bonds können es Banken ermöglichen, sich durch Nutzung von Bilanzaktiva zu refinanzieren, auch wenn sich diese nicht effizient für Verbriefungen und nicht zur Deckung für Pfandbriefe eignen. Für Structured Covered Bonds lassen sich aufgrund der insolvenzfesten Deckung und Übersicherung bessere Ratings erlangen als das Rating der Bank, sodass geringere Spreads möglich sind als bei unbesicherten Bankschuldverschreibungen. So können Banken über Structured Covered Bonds ihre langfristige Refinanzierung stützen und daher auch ihr Aktivgeschäft sichern.- Ist die Anlageform auch für Investoren interessant?Structured Covered Bonds bieten Investoren eine Anlageform mit einem Risikoprofil zwischen Pfandbrief und Senior Unsecured Bonds. Dies ist sowohl für Investoren vorteilhaft, die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen unterliegen oder sich selbst über Zentralbanken durch Hinterlegung der Structured Covered Bonds refinanzieren möchten, als auch für unregulierte Investoren, die bestimmten Anlagebeschränkungen unterworfen sind. Außerdem können Investoren so in bestimmte Risiken investieren, ohne dass das Investment als Asset Backed Securities qualifiziert.- Welche Entwicklungsmöglichkeiten sehen Sie für Structured Covered Bonds in der Zukunft?Für Structured Covered Bonds können weitere Kreditformen genutzt werden, die nicht als Deckung für Pfandbriefe geeignet sind (so zum Beispiel Konsumentenkredite oder Finanzierungen erneuerbarer Energien). Darüber hinaus ist auch die Nutzung von Kreditforderungen möglich, die grundsätzlich für die Pfandbriefdeckung tauglich sind, aber zum Beispiel die dafür geltenden Beleihungsgrenzen überschreiten. Ausschlaggebend werden die Präferenzen der Investoren und die Einschätzung der Ratingagenturen sein.—-Dr. Burkhard Rinne ist Counsel im Frankfurter Büro von Linklaters. Die Kanzlei hat die Commerzbank beim ersten deutschen Programm mit Structured Covered Bonds beraten. Die Fragen stellte Sabine Wadewitz.