Finanzen persönlich

Ohne Versicherung kein Studium

Vor der Einschreibung dringend zu klären - Familienvariante als Einstieg

Ohne Versicherung kein Studium

Von Monica Heimel Mit dem Beginn des Wintersemesters 2007 strömen die Studenten wieder in die Hörsäle. Schwierigen Stoff gibt es gleich zu Beginn: das Thema Krankenversicherungsschutz. Darum müssen sich Studenten kümmern, denn ohne Versicherungsbescheinigung können sie sich nicht einschreiben.Am einfachsten und billigsten ist für Studenten die sogenannte “Familienversicherung” der gesetzlichen Krankenversicherungen. Hier ist der Student kostenlos bei seinen gesetzlich versicherten Eltern (eventuell auch bei seinem Ehegatten) mitversichert – er braucht für seine Kranken- und Pflegeversicherung keine Beiträge zu zahlen.Allerdings müssen bei der Familienversicherung folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Studierende darf nicht älter als 25 Jahre sein; Wehr- oder Zivildienstzeit kann die Altersgrenze entsprechend erhöhen. Das regelmäßige monatliche Einkommen des Hochschülers darf den Betrag von 350 Euro nicht übersteigen. Übt er eine “geringfügige Beschäftigung” (Minijob) aus, so erhöht sich die Einkommensgrenze auf 400 Euro. Stichtag 25. GeburtstagAb dem 25. Lebensjahr oder bei Überschreitung der Einkommensgrenze kommt die Studentische Krankenversicherung (KVdS) zum Einsatz. Auch wenn die Eltern und damit die Kinder bisher privat versichert sind, wird der Student in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Der Beitragssatz für die KVdS ist ein Sondertarif, der einmal im Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt wird. Ab Oktober 2007 sind das monatlich 49,90 Euro für die Krankenversicherung und generell 7,92 Euro für die Pflegeversicherung. Kinderlose Studenten – das dürften die meisten sein – müssen einen höheren Beitrag in der Pflegeversicherung zahlen, und zwar 9,09 Euro.Erhält der Student Bafög, so kann er beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen Zuschuss zum Beitrag beantragen. Nach dem 14. Fachsemester oder spätestens mit dem 30. Geburtstag des Studierenden endet jedoch die kostengünstige KVdS. Konnte der Hochschüler das Studium aufgrund von Wehr- oder Zivildienst erst verspätet beginnen, so verlängert sich die KVdS um diesen Zeitraum. Auch bei einer Unterbrechung des Studiums aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel eine Schwangerschaft, kann der Student länger in der KVdS bleiben.Scheidet der Student aus der KVdS aus, etwa wegen Überschreitung der Höchstsemesterzahl, so kann und sollte er freiwillig versichert bleiben. Dies wird für den Studenten allerdings wesentlich teurer, denn der Mindestsatz der freiwilligen Mitgliedschaft beträgt je nach Krankenkasse zwischen 110 und 140 Euro im Monat. Tipp: Für maximal sechs Monate können Studenten einen Übergangstarif bekommen. Der kostet mit aktuell 86,57 Euro plus 13,88 (15,93) Euro für die Pflege etwas weniger. Private Police möglich Neben der gesetzlichen steht den Studenten auch die private Krankenversicherung offen, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (§ 8 SGB V). Die Prämien sind abhängig vom Alter und der Gesellschaft und betragen etwa 90 bis 130 Euro im Monat. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Bafög-Bezieher einen Zuschuss.