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Peinliche Fotos im Internet

Was tun, wenn das Netz zum Karriere-Killer wird

Peinliche Fotos im Internet

Von Andreas KunzeImmer mehr Deutsche nutzen das Internet und hinterlassen dort Spuren über ihr Privatleben. Noch viele Jahre später können unbedacht veröffentlichte Kommentare oder Fotos zu einem Bumerang werden, etwa wenn sie von Arbeitgebern gefunden werden. Was lässt sich dagegen tun?Die einen schreiben höchstpersönliche Dinge in Online-Tagebücher, andere veröffentlichen ihr Profil mit Lebenslauf und Foto in elektronischen Kontaktbörsen oder diskutieren leidenschaftlich in Internet-Foren zu Themen wie Politik, Kindererziehung und Liebe, Lust und Leidenschaft. Manche geraten auch nur deshalb ins Internet, weil Freunde oder Feinde etwas ohne ihr Wissen über sie veröffentlicht haben, zum Beispiel Fotos. Wer nach einer durchzechten Nacht etwa bei www.betrunkene-dekorieren.de gelandet ist, dem wird vermutlich noch schwindlig werden, wenn der Rausch schon längst vorbei ist.Für Unternehmen ist es mittlerweile zur Routine geworden, die Seriosität eines Bewerbers online zu checken, also mit der Eingabe des Namens in Suchmaschinen nach Fundstellen im Internet zu suchen. Ein Job kann schon deshalb unerreichbar werden, weil alte Online-Sünden bei Google und Co. ganz weit vorne aufgeführt werden. Was tun? Den Betreiber findenEine Löschtaste wie für Dateien auf dem eigenen Computer gibt es nicht. Zunächst muss der Betreiber der Internetseite ausfindig gemacht werden. Nur der Betreiber selbst kann Einträge von den Seiten nehmen. Angaben zum Verantwortlichen mit Anschrift finden sich im Impressum (in Deutschland Pflicht). Fehlen die Angaben, hilft eine Suche nach dem Inhaber der Internetadresse weiter, etwa bei www.denic.de oder www.internic.at.”Ob ein unerwünschter Eintrag gelöscht wird, hängt allerdings vielfach vom guten Willen des Betreibers ab”, sagt der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Sascha Kremer aus Köln. Der Grund: Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gilt natürlich auch im Internet. “Nur weil der Eintrag eines anderen mir nicht gefällt, habe ich noch keinen Anspruch darauf, dass er entfernt wird”, so Kremer weiter. Rechtlich durchsetzbar ist das Entfernen dann, wenn unwahre Behauptungen oder z.B. Beleidigungen verbreitet wurden. Recht am eigenen BildBei Fotos oder Videos gilt: Jeder hat ein Recht am eigenen Bild und darf selbst entscheiden, ob und wann ein von ihm gefertigtes Foto im Netz veröffentlicht wird. Nur in Ausnahmefällen darf der Fotograf seine Aufnahmen von Familienmitgliedern, Freunden oder Dritten im Internet ohne deren Einwilligung veröffentlichen.Sollen selbst verfasste Spuren verschwinden, etwa Kommentare in Foren, so ist das grundsätzlich ebenfalls keine Schwierigkeit. Der Verfasser kann sich auf “gewandelte Überzeugung” nach dem Urheberrechtsgesetz stützen. Allerdings: Selbst wenn Einträge verschwinden, sind sie immer noch im Internet vorhanden. Denn die großen Suchmaschinenbetreiber wie Google lagern die früheren Fundstellen in einem “Cache”, einem eigenen Zwischenspeicher. Dass die Fundstellen dort verschwinden, muss wiederum gesondert bei den Suchmaschinen-Betreibern veranlasst werden.Wurde diese Hürde genommen, steht der reuige Internet-User schon vor der nächsten: Es gibt Webseiten, die automatisch öffentliche Archive von früheren Webseiten anlegen. Unter www.archive.org lassen sich den Angaben zufolge z.B. über 85 Milliarden gespeicherte Webseiten durchsuchen, auch längst gelöschte. “Das Internet vergisst nie”, sagt Rechtsanwalt Kremer und rät zur Vorbeugung: “Die Nutzer sollten schon beim Surfen mehr auf den Schutz ihrer Privatsphäre im Internet achten und lieber mal anonym bleiben, etwa mit Fantasienamen oder unverfänglichen E-Mail-Adressen.”