Finanzen persönlich

Privatpatienten sollten Arbeitgeber-Zuschuss prüfen

Durchschnittsbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ist gestiegen

Privatpatienten sollten Arbeitgeber-Zuschuss prüfen

Von Andreas Kunze Neben gesetzlichen Krankenkassen haben private Krankenversicherer zu Jahresbeginn teilweise deutlich die Prämien erhöht. Arbeitnehmer sollten deshalb prüfen, ob ihnen ein höherer Zuschuss vom Arbeitgeber zusteht.Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern läuft das wie von selbst: Hat die Kasse den Beitragssatz erhöht, informiert sie darüber den Arbeitgeber, der dann einen höheren Beitrag abführt. Die eine Hälfte zahlt der Arbeitgeber direkt, die andere Hälfte mindert das Nettoeinkommen. Der so genannte Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % des Bruttoeinkommens ist davon ausgenommen. Diesen Aufschlag zum regulären Beitrag müssen gesetzlich Versicherte seit dem 1.7.2005 alleine tragen. Anderes Verfahren Bei privat Krankenversicherten ist das Verfahren anders: Sie bekommen vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Versicherung mit dem Nettogehalt überwiesen. Die gesamte Prämie zahlt der Arbeitnehmer dann an seine private Krankenversicherung. Von einer höheren Prämie – und damit eventuell Anspruch auf mehr Zuschuss – erfährt der Arbeitgeber nur, wenn der Arbeitnehmer ihm das mitteilt. Maximal 540,40 EuroGrundsätzlich zahlt der Arbeitgeber wie bei einem Kassenmitglied die Hälfte der Prämie. Der Zuschuss ist nach oben begrenzt, und zwar nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherer auf aktuell 250,20 Euro pro Monat in diesem Jahr. Dieser Maximalzuschuss errechnet sich aus dem durchschnittlich allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen im Vorjahr (13,9 %) sowie der Beitragsbemessungsgrenze bei gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr (3 600 Euro). Das ergibt 540,40 Euro monatlich – die Hälfte davon sind 250,20 Euro (Vorjahr: 236,91 Euro).Zwei Beispiele: Ein Privatpatient muss statt bislang 400 Euro nun 440 Euro monatlich an seinen Versicherer zahlen. Bislang konnte er 200 Euro als Zuschuss vom Arbeitgeber beanspruchen, nun 220 Euro. Der neue Zuschuss liegt noch unter dem Maximalbetrag. Zahlte der Privatpatient bislang aber z.B. schon 550 Euro und nun 600 Euro, so muss er die Erhöhung allein schultern, denn der maximale Arbeitgeber-Zuschuss war und ist ausgeschöpft.Privatpatienten “am Limit”, also mit ausgeschöpften Arbeitgeber-Zuschuss, sollten daher die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen und allgemeinen Beitragssätze stets im Auge behalten. Denn: Wird es für Kassenpatienten teurer, steigt der maximal mögliche Zuschuss für Privatpatienten.Wenn der maximal mögliche Arbeitgeber-Zuschuss nicht erreicht wird, so kann der Privatpatient von seinem Arbeitgeber noch einen Rest-Zuschuss für ebenfalls privat versicherte, nicht berufstätige Familienangehörige erhalten. Voraussetzung: Der Familienangehörige, etwa der Ehepartner oder das Kind, haben nicht mehr als 355 Euro eigenes Einkommen im Monat (bei Minijob: 400 Euro). Extra für die FamilieEin Beispiel: Ein junger Mann zahlt insgesamt nur 300 Euro Prämie für die private Krankenversicherung. Vom Arbeitgeber kommen 150 Euro Zuschuss. Bis zum Maximalbetrag von 250,20 Euro bleiben 100,20 Euro “Luft” – diesen Betrag muss der Arbeitgeber zusätzlich überweisen, wenn der Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung des Ehegatten mit z.B. ebenfalls 300 Euro Monatsprämie nachweist.