Immobilien - Gastbeitrag

Public Private Partnerships expandieren

Börsen-Zeitung, 18.9.2008 Der deutsche Markt für Public Private Partnerships (PPP) ist in Bewegung. Beschränkten sich Verträge der öffentlichen Hand mit einem privaten Partner über Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb einer Immobilie bisher im...

Public Private Partnerships expandieren

Der deutsche Markt für Public Private Partnerships (PPP) ist in Bewegung. Beschränkten sich Verträge der öffentlichen Hand mit einem privaten Partner über Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb einer Immobilie bisher im Wesentlichen auf Schulen, Verwaltungsgebäude und einige Sonderprojekte im Straßenbau, dehnt sich der PPP-Markt langsam auch auf andere Gebiete aus, u. a. auf öffentliche Hochschulen. Das renommierteste Projekt in diesem Zusammenhang ist der geplante Neubau der HafenCity-Universität in Hamburg. Außerdem befinden sich in Nordrhein-Westfalen drei Pilotprojekte der PPP-Task-Force NRW in Vorbereitung. Sinnvoller TrendWirtschaftlich betrachtet erscheint dieser Trend sinnvoll. Viele Immobilien im Hochschulbereich stammen aus der Boomphase der sechziger und siebziger Jahre und sind mittlerweile sanierungsbedürftig. Gleichzeitig stehen nicht ausreichend öffentliche Mittel für Investitionen in die Bau- und Anlagensubstanz zur Verfügung. PPP kann einen Ausweg aus dieser Misere weisen und dazu beitragen, den Hochschulstandort Deutschland attraktiver zu machen. PPP-Projekte stehen dabei aber vor verschiedenen Herausforderungen. Zumeist sind die Hochschulen nicht Eigentümer der von ihnen genutzten Immobilien, sondern das jeweilige Bundesland. Für ein erfolgreiches PPP-Projekt müssen daher die unterschiedlichen Entscheidungsträger sowohl auf Hochschul- als auch auf Landesebene eingebunden werden. Zusätzlich erschwert die föderale Struktur die Standardisierung von PPP im Hochschulbereich, insbesondere seitdem die Föderalismusreform die Investitionsfinanzierung auf die Länder übertragen hat. Bei PPP-Projekten im Hochschulbereich sind zudem die kürzeren Planungshorizonte zu berücksichtigen. Der Raum- und Flächenbedarf einer Hochschule lässt sich vergleichsweise schwierig prognostizieren. Dem kann in einem PPP-Projekt durch kürzere Vertragslaufzeiten oder intelligente Anpassungsmechanismen begegnet werden. Außerdem kann es sich empfehlen, das Drittnutzungspotenzial von Hochschulimmobilien zu stärken.Technisch werden PPP-Projekte dadurch erschwert, dass sich die Nutzungsprofile der Hochschulen stark unterscheiden. So stellen geisteswissenschaftliche Fakultäten andere betriebliche Anforderungen als technische oder naturwissenschaftliche Fakultäten. Diese Heterogenität bietet aber auch Entwicklungsperspektiven für PPP. Denn besonders bei den Betriebsleistungen können privatwirtschaftliche Lösungen für hohe Einsparpotenziale sorgen. Zu denken wäre etwa an den privaten Betrieb von Laboren und Bibliotheken. KonfliktpotenzialJe weiter sich aber die Schnittstelle zwischen öffentlicher und privater Hand in den wissenschaftlichen Bereich verschiebt, desto stärker nimmt das Konfliktpotenzial mit der grundrechtlich verbürgten Freiheit von Forschung und Lehre zu. Der private Partner darf diese Freiheit nicht gefährden. Deshalb sollte insbesondere das wissenschaftliche Personal bei der Hochschule bzw. dem Bundesland angestellt bleiben, und die Hochschule sollte entscheiden können, wie zweckgebundene Mittel für Forschung und Lehre verwendet werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass öffentliche Fördermittel weiterhin in Anspruch genommen werden können bzw. nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese Themen lassen sich jedoch durch Auswahl eines geeigneten PPP-Modells und entsprechende vertragliche Gestaltung lösen.Von besonderer Brisanz für die Finanzierung eines PPP-Projektes ist die Frage, ob das jeweilige Land als Gewährträger eine Ausfallhaftung für seine Hochschulen übernehmen muss. Hiervon hängen die Bonität der Hochschule und damit die Konditionen für die Fremdfinanzierung ab. Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat das Bundesverfassungsgericht eine solche Einstandspflicht des Landes bejaht. Die Begründung lässt sich grundsätzlich auf öffentlich-rechtliche Hochschulen übertragen. Das Ergebnis müsste jedoch anhand des jeweiligen Hochschulgesetzes überprüft werden. Überwindbare HürdenDie juristischen Hürden für PPP im Hochschulbereich sind überwindbar. Ob Public Private Partnerships tatsächlich eine wirtschaftlichere Alternative zur herkömmlichen Realisierung ist, wird die Praxis beweisen. Insbesondere wird sich zeigen, ob der Markt intelligente Lösungen für Hochschulen anbieten kann. Es besteht jedenfalls kein grundsätzlicher Widerspruch zwischen Forschungsexzellenz und Wirtschaftlichkeit, so dass Public Private Partnerships – richtig angewendet – auch ein Erfolgsmodell für Hochschulen werden kann.