Finanzen persönlich

Reiserücktritt oder Reiseabbruch

Der kleine Unterschied kann sich bezahlt machen

Reiserücktritt oder Reiseabbruch

Von Andreas Kunze Bei der Urlaubsbuchung ist die “Reiserücktrittsversicherung” beliebt. Aber wenn die Reise schon begonnen wurde, hilft nur noch die “Reiseabbruchversicherung”. Wann hat aber eigentlich die Reise begonnen? Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet je nach Rücktrittszeitpunkt bis zu 100 % der Stornokosten, die an den Veranstalter zu erbringen sind. Der Kunde muss aber in der Regel Selbstbehalte von zum Beispiel 20 % oder mindestens 25 Euro pro Person tragen. Die Prämie hängt vor allem ab vom Reisepreis sowie der Höhe des Selbstbehaltes. Bei einem Reisepreis von 1 500 Euro und 20 % Selbstbeteiligung sind etwa 20 bis 40 Euro pro Person zu veranschlagen. Schwer wiegende GründeWann die Rücktrittsversicherung greift, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die meisten Gesellschaften erkennen folgende Gründe für Rücktritte an: – Tod, schwerer Unfall oder “unerwartet schwere Erkrankung” der versicherten Person oder eines nahen Familienangehörigen – Schwangerschaft – Impfunverträglichkeit – Schäden am Eigentum infolge eines Elementarereignisses (z. B. Hochwasser), Feuer oder einer Straftat Das alles gilt aber nur, wenn die Reise noch nicht begonnen wurde. Wer schon in der Wartezone des Flughafens sitzt und per Anruf von dem Tod eines nahen Angehörigen erfährt oder plötzlich erkrankt, der kann von der Reise nicht mehr zurücktreten – er kann sie nur noch abbrechen. Denn die Reiserücktrittsversicherer sehen eine Flugreise bereits dann als angetreten an, wenn der Passagier eingecheckt hat, also das Gepäck am Schalter der Fluggesellschaft abgegeben hat und ein Sitzplatz für ihn reserviert wurde. Auch bei Busreisen ist die Reservierung des Sitzplatzes der entscheidende Moment. In solchen Fällen ist es mit dem Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung vorbei. Dann bedarf es einer zusätzlichen Reiseabbruchversicherung, um das Geld zurückzubekommen. Sie gilt bis zum Ende der Reise. Wie bei der Reiserücktrittsversicherung richtet sich die Prämie nach dem Wert der Reise. Ein Beispiel: Bei einer Reise für 5 000 Euro kostet die reine Rücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt etwa 120 bis 170 Euro, kombiniert mit einer Abbruchversicherung sind es zwischen 145 und 240 Euro. Zu beachten ist, dass beide Policen meist spätestens 15 bis 30 Tage vor Beginn der Reise abgeschlossen werden müssen. Vereinzelt gibt es aber auch Last-Minute-Tarife. Die Regel ist der Abschluss bei Buchung.Ärgerlich für Urlauber: Das Reisebüro trifft zwar die Pflicht, auf Rücktrittsversicherung hinzuweisen – nicht hingegen auf eine Reiseabbruchversicherung. So hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az: X ZR 182/05): Die obersten Zivilrichter haben auch eine verhältnismäßig lange Reisedauer und einen hohen Reisepreis nicht für ausreichend gehalten, um weitergehende Aufklärungspflichten des Reisebüros zu begründen. Das Reisebüro ist also nicht haftbar zu machen, wenn die Reiseabbruchversicherung fehlte.Tarifvergleiche im Internet unter: – www.reiseversicherung.com – www.auslandstreff.de