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Rente ist früher sicher

Neuregelung

Rente ist früher sicher

usk – Wer vorzeitig aus einem Unternehmen ausscheidet, erhält früher eine unverfallbare Anwartschaft auf eine Betriebsrente. Seit dem 1. Januar 2009 ist das Mindestalter um fünf Jahre abgesenkt worden. Nun bleibt einem Arbeitnehmer die Anwartschaft auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet. Gleichzeitig muss die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden haben. Der Gesetzgeber hatte dabei insbesondere den Schutz Kinder erziehender junger Frauen im Auge, denen aufgrund des bisherigen Mindestalters von 30 Jahren häufig arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften durch die Lappen gingen. Die neue Regelung gilt jedoch nur für Versorgungszusagen, die seit dem 1. Januar 2009 erteilt wurden.