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Risiko-Lebensversicherung ist als Basisschutz unabdingbar

Drei Grundformen - Klassische Risiko-Leben ist am meisten verbreitet und bietet die meisten Vorteile - Neben Ernährer auch Haushaltsorganisator absichern

Risiko-Lebensversicherung ist als Basisschutz unabdingbar

Von Ellen Bocquel Mit wenig Geld hohe Summen für Vater, Mutter, Kind, Geschäftspartner und Existenzgründer solide absichern? Möglich wird das mit einer Risiko-Versicherung, die im Notfall gleich vom ersten Versicherungstag an zahlt. Die Risiko-Versicherung gehört zu den Klassikern unter den Lebensversicherungen. Die Branche erfindet sie immer wieder neu und entwickelt zuvor nie da gewesene Varianten. Eines bleibt dabei unabänderlich: Die Risiko-Versicherung stellt auf den Todesfall des Versicherten ab. So können junge Leute, Singles und Familien für wenig Geld eine Hinterbliebenen-Versorgung “kaufen”. Außerdem wird dieses Versicherungsprodukt bei Geldinstituten als Sicherheitsleistung für einen Kredit akzeptiert. Bei Laien stößt der Versicherungs-Typ häufig auf Unverständnis, weil es nach Vertragsablauf vom Versicherer kein Geld zurück gibt. Positiv finden sie allerdings, dass gleich vom Beginn der Vertragslaufzeit an im Ernstfall (sprich Todesfall des Versicherungsnehmers) die volle Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird.Mehr als 3,5 Mrd. Euro zahlen die Versicherer jährlich “wegen Todes” aus. 2006 erhielten die Hinterbliebenen aus den Policen von 821 627 Verstorbenen im Schnitt je Todesfall etwa 43 000 Euro. Auf den ersten Blick scheint das eine stattliche Summe zu sein, doch realistisch gesehen ist das viel zu wenig für das Überleben einer jungen Familie, bei der Vater oder Mutter plötzlich stirbt. “Die Versicherungssumme ist oft erst ab 200 000 Euro einigermaßen ausreichend”, sagt Bianca Höwe vom BdV Bund der Versicherten. Der Betrag sollte der Höhe nach mindestens zwei Jahreseinkommen betragen. Sind die eigenen vier Wände noch nicht abbezahlt, sollte auch dieser Betrag darüber hinaus in die Versicherungssumme einberechnet werden.Fest steht: Mit keiner anderen Form ist Hinterbliebenenschutz so preiswert möglich wie mit der klassischen Risiko-Versicherung. Das Risiko “plötzlicher Todesfall” ist allgegenwärtig. Statistisch gesehen stirbt jeder fünfte Deutsche, bevor er das 65. Lebensjahr erreicht. Sind dann die Kinder noch jung oder noch nicht ganz fertig mit der Ausbildung, kann es schnell zu Löchern im Familienbudget kommen. Besonders eng wird es für junge Familien mit meist noch nicht abbezahltem Wohneigentum. Stirbt ein junger Firmengründer, kann der Schuldenberg ohne Absicherung für die Hinterbliebenen unbezwingbar werden. Preiswerter Schutz”Mit einer Risiko-Lebensversicherung ist der Hinterbliebenenschutz sehr gut zu regeln und das relativ preiswert”, sagt auch Versicherungsvermittler Bernd Padberg. Er verweist auf die zahlreichen neuen Tarif-Varianten, betont aber, dass alle auf den drei Grundformen der Risiko-LV basieren: die klassische “Risiko-Leben”, die “fallende Risiko-Leben” und die “verbundene Risiko-Leben”. Bei der “normalen” Risiko-Lebensversicherung zahlt man jeden Monat (oder je nach Vereinbarung viertel-, halb- oder einmal jährlich) für einen festgesetzten Zeitraum, der nach Expertenansicht mindestens zehn Jahre betragen sollte, einen gleichbleibenden Beitrag ein. Von dem Geld sieht man in der Regel nach Vertragsablauf nichts mehr. Dafür besteht aber hochpreisiger Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit. Die Leistung (= Versicherungssumme) wird nur im Todesfall während der Vertragsdauer ausbezahlt.Auch bei der fallenden Risiko-Lebensversicherung gibt es nach Beendigung des Vertrags keine Auszahlung. Die Risiko-Lebensversicherungs-Variante ist besser als “Restschuld-Versicherung” oder “Kreditausfallversicherung” bekannt. Bei zahlreichen Banken und Geldinstituten muss sie obligatorisch abgeschlossen werden, wenn man ein Darlehen für ein neues Auto oder eine andere höherwertige Anschaffung beantragt. Auch Häuslebauer entscheiden sich häufig für diese Art der Sicherheitshinterlegung bei der Immobilienfinanzierung. Beitrag fällt im ZeitablaufWährend der Vertragslaufzeit fällt die Höhe des zu zahlenden Beitrags analog zu der mit jeder Ratenzahlung kleiner werdenden Kreditsumme. Verbraucherschützer raten allerdings von der fallenden Risiko-Lebensversicherung ab, weil sie ihrer Meinung nach meist überteuert angeboten werde. Die Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv prangerte erst vor wenigen Monaten Kreditgeber an, die Kunden teure Kreditausfallversicherungen aufgedrängt hatten. “Dabei wurden in vielen Fällen Kreditnehmer finanziell stark geschädigt”, warnt vzbv-Chefin Edda Müller. Es war öffentlich geworden, dass 40 % der Kreditnehmer, die bereits eine Lebensversicherung (als ausreichende Sicherheitsleistung) besaßen, erneut von der Bank zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt wurden. Durch den Policen-Verkauf verdienen die Kreditinstitute Provisionen und reduzieren gleichzeitig ihr Ausfallrisiko. Edda Müller: “Würde die Bank ihre Kunden fair behandeln, müsste sie für den Abschluss der Police einen entsprechenden Zinsnachlass gewähren.” Der vzbv-Vorstand verweist darauf, dass die Bank, die für einen Kredit den Abschluss einer Restschuldversicherung verlangt, nach deutschem Recht diese Kosten in den Effektivzins einberechnen müsse. So rät Edda Müller: “Darlehensnehmer sollten darauf achten, dass der Policenbeitrag tatsächlich im Effektivzins berücksichtigt wurde.” Für Paare interessant . . .Als dritte Variante wird die “verbundene Risiko-Lebensversicherung” angeboten. Diese Absicherungsform erscheint auf den ersten Blick für Paare sehr interessant, weil preiswerter. Sie können eine “Risiko-Lebensversicherung auf zwei Leben verbunden” abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (beim Tod des Erstversterbenden) fällig wird. Diese Versicherung ist kostengünstiger als zwei selbständige Verträge. . . . nur auf den ersten BlickNach Experten-Meinung sollten aber vor allem Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften keine verbundene Risiko-Lebensversicherung abschließen. Denn sie müssen allein schon wegen der geringen Freibeträge für Nichtverheiratete im Erbschaftsfall (die für unverheiratete Partner auch nach der Erbrechtsreform bei nur 20 000 Euro liegen) steuerliche Nachteile in Kauf nehmen. Bei dieser Form des Zusammenlebens sei es in jedem Fall sinnvoller, für beide Partner je eine getrennte Risiko-Lebensversicherung abzuschließen.Ganz wichtig, so die Verbraucherschützer, ist es aber, dass bei jungen Familien nicht nur der Ernährer und Verdiener eine Risiko-Lebensversicherung abschließt, sondern auch der Partner/die Partnerin, der/die zu Hause den Laden schmeißt. Denn wenn zu Hause der Tod plötzlich eine Lücke reißt, muss die Betreuung und Versorgung der Kinder meist mit fremder Hilfe geregelt werden. Und das ist erfahrungsgemäß sehr teuer.