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Schutz für das mobile Büro

Elektronikversicherungen versprechen viel - Im Kleingedruckten lauern aber Fallstricke

Schutz für das mobile Büro

Von Elke Dolle-Helms Versicherungen für Handys, Notebooks und PDAs sind beliebt. Dafür spricht das stetig wachsende Angebot. Noch vor wenigen Jahren gab es diesen Schutz nur für Unternehmen, die ihren kompletten Gerätebestand gleich im Paket absicherten. Privatleute bekamen in der Regel gar keine Angebote oder mussten sehr viel dafür bezahlen.Die Zeiten haben sich geändert. Zumindest für die mobile IT. Wer heute die Begriffe “Handyversicherungen” oder “Versicherungen für das Notebook” in eine Internet-Suchmaschine eingibt, erhält gleich mehrere Angebote. Die meisten können gleich per Mausklick oder beim Elektronikdiscounter abgeschlossen werden. Auf den ersten Blick gut”Maximaler Schutz zu minimalen Preisen” – so die Versprechen der Anbieter. Die Offerten klingen zunächst tatsächlich nicht schlecht. Für eine monatliche Gebühr von nur 0,99 Euro ist beispielsweise ein bis zu 300 Euro teures Handy oder ein PDA weltweit unter anderem bei Sturz- und Wasserschäden versichert. Inklusive Diebstahlschutz kostet die Versicherung 1,99 Euro im Monat. Hochwertige Handys bis 600 Euro schlagen mit 4,45 Euro monatlich zu Buche, das macht immerhin schon 59,40 Euro im Jahr. Bei einem Gerätewert von bis zu 900 Euro werden 8,49 Euro im Monat verlangt, 101,88 Euro pro Jahr. Ist das Handy defekt oder gestohlen, ersetzt die Versicherung ein Gerät gleicher Art und Güte, möglicherweise auch ein Gebrauchtgerät. Bei Raub, Einbruch oder Diebstahl werden zusätzlich Telefongebühren von bis zu 10 Euro ersetzt. Der Kunde sollte aber wissen, dass nicht alle Schäden versichert sind. So zahlt die Versicherung beispielsweise nicht für verlorene oder vergessene Handys. Einfacher Diebstahl, etwa aus der Handtasche, ist nur versichert, wenn der Kunde ein teures Premiumpaket abgeschlossen hat. Ersetzt wird nicht die volle Deckungssumme, sondern der Zeitwert minus einer Selbstbeteiligung. Pro Schaden muss der Kunde je nach Police mindestens 15 %, höchstens 25 % der Entschädigungssumme aus der eigenen Tasche zahlen. Die Anbieter versichern außerdem nur Geräte, die nicht älter als drei Monate sind, und verlangen einen Vertragsabschluss über mindestens zwei Jahre. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht – spätestens drei Monate zum Vertragsende – gekündigt wird. Nur für “Schussel” sinnvollDie Stiftung Warentest empfiehlt eine Handyversicherung nur Kunden, die keinesfalls auf ein teures Hightech-Handy verzichten wollen, oder für “Schussel”, die ihr Handy schon mal auf einen Fliesenboden fallen lassen. Kostenbewusste Kunden könnten sich, so die Stiftung, auch mit einem billigen Ersatzgerät helfen, bis ihr Telefonvertrag abgelaufen ist und sie beim Neuabschluss ein neues Gerät bekommen. Ähnlich wie die Handypolicen funktionieren auch Schutzbriefe für Notebooks. Der Schutz für ein bis zu 1 000 Euro teures Notebook kostet beispielsweise 3,99 Euro monatlich, ein maximal 2 000 Euro teures Gerät 5,99 Euro. Für 3 000 Euro teure Notebooks werden 7,99 Euro pro Monat verlangt. Alle Beiträge steigen pro Jahr um weitere 50 Cent. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % bei Defekt oder Beschädigung und 25 %, wenn das Notebook gestohlen wurde.Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis des Notebooks lag bei 2 000 Euro. Dann würde der Schutzbrief in den ersten zwei Jahren 1 800 Euro für Reparaturen zahlen und 1 500 Euro bei Diebstahl. Versichert sind unter anderem auch Missgeschicke, zum Beispiel wenn der Nutzer Kaffee auf das Gerät schüttet. Auch wenn die Festplatte nach Ablauf der Garantie versagt, besteht Schutz. PannenhelferEin etwas anderes Konzept verfolgt der sogenannte Pannenhelfer für Notebooks, nicht zu verwechseln mit dem Schutzbrief. Der Pannenhelfer bietet Serviceleistungen, die die Mobilität des Notebooks sicherstellen sollen. In einer Online-Werkstatt erhält der Kunde beispielsweise Software-Programme als Downloads für Wartungsarbeiten und Informationen, die eine Notebook-Wartung unterstützen. Sollten diese Leistungen nicht weiterhelfen, bekommt der Kunde auf Wunsch ein Leihbook zur Reparaturüberbrückung. Dabei holt der Anbieter das defekte Gerät direkt beim Kunden ab und bringt ein Leihbook mit. Dieses Leihgerät kann der Versicherte maximal vier Wochen nutzen. Die Reparaturkosten muss er genauso wie beim Autoschutzbrief anschließend selbst übernehmen. Zerstörte oder vernichtete Daten werden ebenfalls nicht ersetzt. Der Pannenhelfer kostet je nach versicherter Leistung zwischen 69 und 150 Euro im Jahr. Eingeschränkten Versicherungsschutz für die Informations- und Kommunikationstechnik gibt es in der Regel auch über bereits bestehende Versicherungsverträge, etwa die Hausrat- oder die Reisegepäckversicherung. Über die Hausratversicherung sind beispielsweise Überspannungsschäden abgesichert, außerdem die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Wasser-, Sturm- und Hagelschäden. Werden die Geräte beschädigt, vernichtet oder gestohlen, bezahlt die Versicherung entweder die Reparaturkosten oder die notwendige Summe, um die Sachen neu anzuschaffen.Die Hausratversicherung bietet auch Schutz, wenn das Notebook vorübergehend auf eine Reise mitgenommen wird, allerdings nur mit 10 % der versicherten Summe. Unterwegs ist Hausrat nur dann versichert, wenn die Sachen sicher in einem verschlossenen Raum untergebracht waren, etwa im Safe eines Hotelzimmers. Wenn ein Hausratversicherer die Deckungserweiterung für Diebstahl aus dem Auto anbietet, dann gilt dies meist nicht für Handys, Notebooks und Ähnliches.Die Reisegepäckversicherer unterscheiden zwischen privatem und beruflichem Reisegepäck. Beruflich mitgenommene Geräte sind nur in Ausnahmefällen mitversichert. Einige Anbieter versichern Notebooks generell nicht, auch Handys sind meist über eine Klausel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versichert ist das Reisegepäck während der Reise, auch während des Transportes, etwa im Flugzeug, in der Bahn oder im Auto. Der Versicherer zahlt im Ernstfall den Zeitwert der abhandengekommenen oder beschädigten Sachen. Viele Einschränkungen Wichtig zu wissen ist, dass die Gepäckpolice – sofern sie Elektronik überhaupt absichert – mit vielen Einschränkungen und Ausschlüssen im Kleingedruckten aufwartet. Besonders vorsichtig müssen Autofahrer sein. Wird Gepäck aus dem Auto gestohlen, zahlt die Versicherung nur, wenn sich der Diebstahl zwischen 6 und 22 Uhr ereignet hat, das Fahrzeug nachts in einer abgeschlossenen Garage geparkt war oder der Fahrer seine Fahrt für maximal zwei Stunden unterbrochen hatte. Umfassender Versicherungsschutz für Notebooks und Handys, aber auch für stationäre Computer, Scanner, Drucker und Kopierer wird in der Regel nur für Selbständige und Freiberufler angeboten. Privatpersonen erhalten den Schutz nur in Ausnahmen und dann von 180 Euro pro Jahr an aufwärts. Der IT-Schutz umfasst als Allgefahrendeckung neben der Hardware-Versicherung auch Software-Risiken wie Computerviren, Hacker, Computermissbrauch und Kommunikationsausfall. Versichert sind alle Gefahren, die nicht ausdrücklich im Kleingedruckten ausgeschlossen werden. Zusätzlich kann der Rechtsschutz in Straf- und Datenschutzangelegenheiten vereinbart werden. Veränderte oder verlorene Daten sind auch ohne gleichzeitige Sachschäden an Datenträgern versichert.Voraussetzung für umfangreichen betrieblichen Versicherungsschutz ist oftmals eine kostenpflichtige Risikoanalyse vorab. Damit will der Versicherer eventuelle Schadenpotenziale vor Ort begutachten. Die wichtigsten Kriterien für diesen Check sind mögliche Gefahren durch Feuer und Wasser, die Zutrittssicherheit der Geräte und vorhandene Zugriffssicherungen wie Passwörter, Programmpflege, Back-up-Systeme oder Antivirenprogramme.