Finanzen persönlich

"Schwarze Liste" ist zugänglich

Versicherte können ihre persönlichen Daten prüfen - Brief genügt

"Schwarze Liste" ist zugänglich

Von Andreas KunzeEin rätselhafter Auto-Unfall, eine hohe Lebensversicherungssumme: Das kann schon zu einem Eintrag in der “Schwarzen Liste” der Versicherer führen. Bislang wusste kein Kunde, was da über ihn gespeichert wurde. Auf Druck von Datenschützern werden aber seit 1. April Auskünfte erteilt. Das sogenannte “Hinweis- und Informationssystem” (HIS) der Versicherer wurde 1993 gestartet und enthält nach Angaben des Versichererverbandes GDV derzeit 9,5 Millionen Einträge. Allein von den Kfz-Versicherern kommen laut GDV jedes Jahr rund eine Million neue Einträge, von den Lebensversicherern circa 750 000. Nach fünf Jahren werden die Daten automatisch gelöscht. Nicht beteiligt sind private Krankenversicherer, so Branchenangaben.Jeder Versicherer kann auf HIS-Daten zugreifen, was vor allem der Betrugsabwehr dienen soll. Verdächtige Antragsteller bekommen erst gar keinen Versicherungsschutz, bei Schadenregulierungen mit verdächtigen Personen wird genauer hingeschaut. Nicht nur Kunden oder Geschädigte, auch Zeugen etwa von Verkehrsunfällen können in der “Versicherer-Schufa” gespeichert sein.Eingetragen werden außerdem Versicherungsnehmer, die zum Beispiel mehrfach in kurzer Zeit ihre Rechtschutzversicherung beansprucht haben. Das ist das Recht eines Kunden – und hat nichts mit Betrug zu tun. “Letztlich dient das System daher auch dazu, gute von vermeintlich schlechten Kunden zu unterscheiden”, sagt der behördlich zugelassene Versicherungsberater Andreas Kutschera.Nach dem Bundesdatenschutzgesetz muss ein Betroffener generell benachrichtigt werden, wenn erstmals personenbezogene Daten gespeichert werden (Paragraph 33 Bundesdatenschutzgesetz), außerdem kann ein Betroffener Auskunft z. B. über die Herkunft der Daten verlangen (Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz). Bußgeld angedrohtZu Jahresbeginn hatte die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen (NRW), Bettina Sokol, den dortigen Versicherern Bußgelder angedroht, falls sie sich weiter weigern würden. Daraufhin hat die Versicherungswirtschaft nun bundesweit reagiert.Der Versichererverband informiert Betroffene seit 1. April 2009, ob und wie sie im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gemeldet sind. Dafür ist eine schriftliche Anfrage notwendig, der eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) beizulegen ist. Die Adresse lautet: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin.Bei Neueinträgen werden die Versicherer, so wurde angekündigt, Betroffene jetzt sofort informieren. Kutschera: “Betroffene können dann fehlerhaften Einträgen widersprechen und fordern, dass ein solcher Eintrag gelöscht wird.” Weigert sich der Versicherer, kann eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder beim jeweiligen Landesdatenschutz-Beauftragten weiterhelfen.Bis 2011 soll die “Versicherer-Schufa” nach dem Willen der Datenschützer weiter überarbeitet werden. So sollen Zugriffsmöglichkeiten der Unternehmen auf die gespeicherten Daten begrenzt sowie die standardmäßigen Einwilligungserklärungen der Kunden in den Anträgen verständlicher gestaltet werden.