Immobilien

"Seeling-Modell" läuft zum Jahresende aus

Stichtag ist der Tag der Vertragsunterzeichnung

"Seeling-Modell" läuft zum Jahresende aus

tl Frankfurt – Ein gängiges Steuersparmodell in der Immobilienwirtschaft steht vor dem Aus. Bisher gilt: Wer ein sowohl privat als auch geschäftlich genutztes Gebäude komplett dem Betrieb zuordnet, kann beim Finanzamt den vollen Vorsteuerabzug geltend machen. Diese als “Seeling-Modell” bekannte Steuergestaltung, die einen deutlichen Liquiditätsvorteil verspricht, läuft Ende dieses Jahres aus, teilt die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mit.Wer diese Möglichkeit noch nutzen will, hat nicht mehr viel Zeit. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung kommt es darauf an, den Vertrag noch bis zum 31. Dezember 2010 zu unterzeichnen. “Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrages”, sagt Klaus Altendorf, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei DHPG. “Der Besitzübergang kann zu einem späteren Zeitpunkt nach 2010 erfolgen.”Für den Bauherren gilt: Um den vollen Vorsteuerabzug zu erhalten, kommt es nicht darauf an, dass das Gebäude am 31. Dezember 2010 fertig ist. Es genügt, am letzten Tag des Jahres einen Bauantrag zu stellen. Bei baugenehmigungsfreien Gebäuden müssen bis zum Stichtag nur die Bauunterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.Umstritten ist nach Angaben von DHPG, ob das Seeling-Modell auch bei Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung für fremde Abnehmer anwendbar ist. Hierzu ist vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren anhängig (Az. XI R 29/09). Betroffene sollten zunächst die komplette Vorsteuer geltend machen, empfiehlt Altendorf. “Lehnt das Finanzamt die Rückzahlung der Umsatzsteuer ab, sollte mit Verweis auf die ausstehende Entscheidung des BFH Einspruch eingelegt werden.”