Finanzen persönlich

Sind Spareinlagen in Deutschland sicher?

Worauf es im Fall einer Bankenpleite ankommt

Sind Spareinlagen in Deutschland sicher?

Von Andreas Kunze Die US-Hypothekenkrise ist längst zu einer weltweiten Finanzkrise geworden. In Deutschland standen zwei Banken vor dem Kollaps, in England geriet jüngst die Northern Rock in Schwierigkeiten und verursachte Panik unter den Kunden. Das wirft bei vielen Geldanlegern die Frage auf, wie das Vermögen bei einer Pleite der Hausbank geschützt wäre. Die Einlagensicherung variiert in Deutschland unter den Privatbanken stark. So mancher Sparer könnte im Fall einer Pleite Verluste erleiden. Die genossenschaftlichen Banken und die Sparkassen haben wiederum eigene Systeme.Bei den Privatbanken kommt es im Ernstfall auf die Feinheiten an: Gehört das Institut nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an oder auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB)? EU-RegelDie Entschädigungseinrichtung ist in der EU seit 1998 Pflicht für alle Kreditinstitute. Der Entschädigungsanspruch umfasst alle Einlagen und Gelder, die auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder auf Euro lauten. Der Mindestschutz je Kunde ist aber auf 90 % der Einlagen und auf maximal 20 000 Euro begrenzt. In Deutschland leistet diese gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungseinrichtung nur genau das, was die EU als Minimum fordert. Das heißt: Im Ernstfall bleiben die Sparer auf mindestens 10 % Verlust sitzen. In Nachbarländern sieht das teilweise besser aus. Für niederländische Banken gilt zum Beispiel seit Anfang des Jahres, dass 100 % der Einlagen erstattet werden, maximal jedoch ebenfalls 20 000 Euro.Der Einlagensicherungsfonds wurde 1976 als Folge der Pleite der Herstatt-Bank gegründet. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der Einlagensicherungsfonds garantiert eine Art Vollkaskoanspruch: Einlagen sind bei jedem Kunden bis zur Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Das entspricht Millionenbeträgen. Ist die Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds, ist der Sparer also im Prinzip gut geschützt. Die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken haben eigene Sicherungssysteme aufgebaut, wodurch die Einlagen jeweils vollständig abgesichert sind. Die beiden Sicherungssysteme lassen sich als eine Art Selbsthilfeorganisation beschreiben: Gerät ein Unternehmen in Schwierigkeiten, kommen andere zu Hilfe. Die Sparkassen haben dafür mehrstufige Stützungsfonds, die Volks- und Raiffeisenbanken einen Garantiefonds sowie einen Garantieverbund. Inhaberpapiere ohne SchutzDer Schutz von Entschädigungseinrichtungen gilt generell nur für Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, z. B. Inhaberschuldverschreibungen, werden dagegen nicht geschützt. Dasselbe gilt für die in jüngster Zeit häufig verkauften Anlagezertifikate – dabei handelt es sich rechtlich um Inhaberschuldverschreibungen. Wer als Kunde solche Forderungen gegenüber einem Kreditinstitut hat, müsste sie im Konkursfall beim Insolvenzverwalter anmelden. Wertpapiere dagegen, die nur über die Bank verwaltet oder von ihr verwahrt werden, gehören den Bankkunden. Dazu zählen auch Aktien und Anleihen. Sie befinden sich im sogenannten Treuhandvermögen der Institute und fallen damit nicht in die Konkursmasse.Und, was ebenfalls wichtig ist: Wird eine Bank von der Aufsichtsbehörde geschlossen, können Wertpapierdepots weiterhin auf andere Institute übertragen werden. Sondervermögen außen vorGelder in Investmentfonds bleiben von einer Bankenpleite ebenfalls unberührt – es handelt sich auch hier um Sondervermögen. Kontensparer wiederum müssten nach einer Bankschließung erst einmal abwarten, was passiert. Entweder die Bank darf später weitermachen, dann können sie direkt über ihr Konto verfügen. Oder die Aufsichtsbehörde, in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), stellt wegen Insolvenz den sogenannten Entschädigungsfall fest. Dann bekommen die Sparer ihr Geld oder zumindest den über die entsprechende Entschädigungseinrichtung abgesicherten Teil zurück, ohne dass sie vorher irgendwelche Anträge dafür stellen müssen. Das kann allerdings einige Monate dauern. In der Zwischenzeit ist dem Kunden der Zugriff auf sein Geld verwehrt.