Finanzen persönlich

Sohn klaut - Hausrat zahlt

Urteil

Sohn klaut - Hausrat zahlt

com – Die Eltern staunten nicht schlecht, als sie aus dem Urlaub zurückkamen: Diebe hatten die Wohnung leergeräumt und vor allen Dingen wertvolle Pelze, Schmuck, Münzen und Bargeld mitgenommen.Die Polizei ermittelte die Täter schon wenige Tage später. Ein zweiter Schock: “Gemanaged” hatte den Raubzug nämlich ihr eigener Sohn, der die Täter auf die Abwesenheit seiner Eltern und die wertvollen Gegenstände hinwies. Die Beute aber blieb verschwunden.Die Eltern meldeten den Schaden – 140 000 Euro – ihrer Hausratversicherung. Die lehnte jede Zahlung ab und verwies auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach sind Schäden nicht versichert, die eine mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Person vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Eltern klagten und bekamen Recht. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Klausel der Versicherung die Kunden unangemessen benachteilige.Der Versicherungsschutz dürfe nur ausgeschlossen sein, wenn der Versicherungsnehmer selbst den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführe. Für die Handlungen ihres volljährigen Sohnes hätten die Eltern auch dann nicht einzustehen, wenn dieser mit ihnen in einem Haus lebe.