Finanzen persönlich

Staat beteiligt sich an Finanzierung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Rahmen der geförderten Altersvorsorge sind Betriebs-, Riester- und Basisrenten geeignet

Staat beteiligt sich an Finanzierung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Von Elke Dolle-Helms Jeder vierte Arbeitnehmer scheidet inzwischen vorzeitig aus dem Berufsleben aus, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Ein solches Schicksal bringt oftmals auch noch finanzielle Nöte mit sich. Der Grund dafür ist eine Reform aus dem Jahr 1999. Mit dem Stichtag 1. Januar 2001 wurden die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle nach 1961 Geborenen gestrichen und durch Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Beruf spielt keine Rolle mehrGeld vom Staat gibt es nach dieser Regel nur noch, wenn die Betroffenen weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Beruf, Status und Zumutbarkeit spielen keine Rolle mehr. In früheren Jahren galt als berufsunfähig, wer seinen Beruf zu weniger als die Hälfte ausüben konnte. Vor diesem Hintergrund ist private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit wichtiger als jemals zuvor. Dennoch hat nur etwa jeder fünfte Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Psychonomics sind ausgerechnet jüngere Leute besonders schlecht abgesichert.Dabei ist der Invaliditätsschutz nicht nur im Rahmen von traditionellen Lebens- und Rentenversicherungen oder als eigenständige Police zu haben. Wer eine staatlich geförderte Altersvorsorge abschließt, kann den Invaliditätsschutz im selben Vertrag vereinbaren und den Staat an der Finanzierung beteiligen. Ob Betriebsrente, Riester-Rente oder die neue Basisrente – jede dieser Vorsorgeformen sieht den Einschluss eines Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsbausteins vor. Die staatlich geförderten Verträge bieten im Prinzip den gleichen Risikoschutz, aber unterschiedliche Rahmenbedingungen. Anspruch seit 2002Seit 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung und kann maximal 4 320 Euro (gültig für 2007) pro Jahr steuer- und sozial-versicherungsfrei in eine Betriebsrente investieren. Dies gilt auch dann, wenn nicht nur für das Alter, sondern auch für den Fall der Berufsunfähigkeit vorgesorgt wird. Wer den großzügig bemessenen Rahmen für die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes in Versicherungsbeiträge ausnutzt, kann eine entsprechend hohe Berufsunfähigkeitsrente abschließen. Zu beachten ist, dass die Leistungen aus diesen Versicherungen der Steuer unterliegen – praktisch im Gegenzug zu den steuerbefreiten Beiträgen. Sozialabgaben werden im Leistungsfall ebenfalls fällig. Allerdings fällt die Steuerpflicht in der Regel in eine Lebensphase, in der der persönliche Steuersatz deutlich niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit. Beitragsbefreiung wichtigWie hoch der Berufsunfähigkeitsschutz ausfallen darf, hängt von dem jeweils angebotenen Betriebsrentensystem ab. Tarifverträge sehen oftmals einen festen Rahmen mit nur begrenztem Berufsunfähigkeitsschutz vor. Doch auch abgespeckte Varianten sind sinnvoll. Sie bieten zwar nur geringe oder gar keine Rentenleistungen im Fall der Berufsunfähigkeit. Wichtig ist aber eine andere, vielfach unterschätzte Leistung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: die Beitragsbefreiung. Dies bedeutet: Wenn der Mitarbeiter berufsunfähig wird und seinen Job aufgeben muss, zahlt der Versicherer alle weiteren Beiträge zur Altersrente. So bleibt die ursprünglich kalkulierte Höhe der privaten Altersvorsorge im Falle der Invalidität erhalten.Auch Riester-Renten lassen sich mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherungen kombinieren. Die staatliche Zulage und eventuell weitere Steuervergünstigungen werden unabhängig davon gewährt. Um diese Vorteile nicht zu gefährden, dürfen die Beiträge zur Zusatzversicherung jedoch nur maximal 15 % des Gesamtbeitrags zur Riester-Rente umfassen. Zu wenig für einen Schutz mit ausreichender Berufsunfähigkeitsrente. Immerhin ist im Ernstfall oftmals die Befreiung von der weiteren Beitragszahlung zur Hauptversicherung gesichert. Einige Versicherer bieten ihren Riester-Kunden darüber hinaus separate Berufsunfähigkeitsversicherungen zu Sonderkonditionen.Im Rahmen der Basis- oder Rürup-Rente können problemlos auch große Berufsunfähigkeitsrenten abgesichert werden. Anders als bei der Riester-Rente fördert der Staat die Basisrente ausschließlich über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit. Es gibt keine staatliche Zulage. Die Beiträge zur Basisrente sind gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich abzugsfähig. Sie können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dabei gelten großzügige Höchstgrenzen: für Singles 20 000 Euro, für Verheiratete das Doppelte. In diesem Rahmen sind auch Beiträge für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen steuerlich abzugsfähig. Sie dürfen maximal 49,9 % der gesamten Beiträge zur Basisrente umfassen. Übergangsregelung Die vollen Beiträge sind jedoch erst ab dem Jahr 2025 von der Steuer befreit. Für die Jahre bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: Im Jahr 2007 können 64 % der Vorsorgebeiträge (also 12 800 Euro bei Singles und 25 600 Euro bei Verheirateten) abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich in den kommenden Jahren jeweils um 2 %, bis die volle Absetzbarkeit erreicht ist.Die späteren Leistungen sind steuerpflichtig, in voller Höhe ab dem Jahr 2040. Wie hoch die Steuerbelastung im Einzelfall ausfällt, hängt vom Beginn der Berufsunfähigkeitsrente ab. Wer beispielsweise im Jahr 2007 berufsunfähig wird, muss auf 54 % seiner Rente Steuern zahlen. Dieser Prozentsatz wird jeweils festgeschrieben und gilt dann für die gesamte Leistungsphase.