Finanzen persönlich

Staat fördert langfristiges Sparen

Viele Unternehmen zahlen vermögenswirksame Leistungen - Auch ohne staatlichen Zuschuss lukrativ

Staat fördert langfristiges Sparen

Von Heino Reents Zugegeben – 72 Euro im Jahr bzw. 88 Euro in den neuen Bundesländern sind nicht eine Riesensumme, doch als Zugabe vom Staat sind sie allemal interessant. Diese Förderung erhalten Anleger sechs Jahre im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen, wenn sie 400 Euro im Jahr in Wertpapiere und andere Vermögensbeteiligungen anlegen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dazu kommen maximal 43 Euro im Jahr für Einzahlungen von bis zu 470 Euro in Bausparverträge. Und der Arbeitgeber legt meistens ein paar Euro drauf. Unternehmen zahlen je nach Branche zwischen 6,45 Euro und 40 Euro monatlich zusätzlich zum Gehalt. Heraus kommt dann oft ohne viel Zutun ein hübsches Sümmchen nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist. Zusätzlich zum GehaltVermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zulagen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt oder zur Ausbildungsvergütung bezahlt. Sie werden nicht auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen, sondern direkt in eine vom Angestellten gewählte Sparanlage gezahlt. Auch Teilzeitkräfte und Azubis haben einen Anspruch auf VL. Sogar Studierende können profitieren, wenn sie neben dem Studium jobben und der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Zulagenberechtigt sind Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen 17 900 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 35 800 Euro (zusammen Veranlagte) nicht übersteigt. Das Bruttoeinkommen kann aber wegen diverser Freibeträge und Pauschalen (Werbungskosten und Sonderausgaben) deutlich darüber liegen. Nach Angaben des Bundesverbandes Investment und Asset Management BVI kann das Bruttoeinkommen dann rund 23 000 Euro bei Alleinstehenden und rund 46 000 Euro bei zusammen Veranlagten ohne Kinder betragen. Drei geförderte AnlagenNur wer seine vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge, Aktiensparpläne oder für die Tilgung eines Baukredits verwendet, kann die entsprechenden Zuschüsse vom Staat kassieren. Keine Förderung gibt es für Lebensversicherungen oder Banksparpläne, die jedoch auch VL-fähig sind.Die staatliche Förderung müssen Sparer jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragen. Dazu bekommen sie von ihrem Anlageinstitut eine Bescheinigung, die sie der Anlage N ihrer Steuererklärung beifügen. Die Wohnungsbauprämie, die es zusätzlich zur Sparzulage auf Anlagen in Produktivvermögen gibt, beantragen sie über ihre Bausparkasse. Für beide gilt: Die Fördersumme zahlt das Finanzamt erst am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Sparvertrag ein.Doch überraschenderweise lassen sich viele Bundesbürger die staatliche Finanzspritze durch die Lappen gehen. Rund 23 Millionen Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Doch nur etwa jeder zweite nutzt diese Möglichkeit – sei es aus Unwissenheit oder falscher Beratung. Spezieller SparvertragOb eine Firma ihren Arbeitnehmern monatlich überhaupt vermögenswirksame Leistungen zahlt, regelt der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Um die VL vom Arbeitgeber zu bekommen, muss der Mitarbeiter einen speziellen VL-Sparplan abschließen und eine Durchschrift davon seinem Chef vorlegen. Der Arbeitgeber überweist dann die monatliche Sparrate direkt in den Sparvertrag. Diesen Zuschuss von seinem Arbeitgeber sollte man auch dann mitnehmen, wenn aufgrund eines zu hohen Einkommens kein Anspruch auf staatliche Förderung besteht. Denn ohne VL-Vertrag verfällt der Arbeitgeberzuschuss ersatzlos. Renditeträchtige AktienfondsLangfristig besonders renditeträchtig sind erfahrungsgemäß breit streuende Aktienfonds. Mit ihnen waren in den vergangenen 30 Jahren im Schnitt etwa 8 % jährliche Rendite möglich. So konnten einer aktuellen Statistik des BVI zufolge aus 40 Euro monatlich nach 31 Jahren – das sind nacheinander fünf VL-Verträge plus ein Jahr Wartezeit – gut 77 000 Euro werden.Wer ab dem 25. Lebensjahr 40 Jahre lang diese Leistungen in Aktienfonds anlegt (insgesamt also 19 200 Euro), hat demnach gute Chancen, mit 65 Jahren über ein Kapital von mehr als 100 000 Euro zu verfügen. Damit können die Langfristsparer beispielsweise ihre Altersvorsorge aufstocken. Allerdings geht aus der BVI-Statistik auch hervor, dass in einzelnen Sieben-Jahres-Perioden (sechs Jahre Einzahlung plus ein Jahr Wartezeit) die Wertentwicklung der Aktienfonds auch mal negativ war. Dies galt zuletzt für den Zeitraum 1998 bis 2004, als die Rendite ohne Berücksichtigung der Sparzulage bei -2,6 % lag. Allerdings gab es seit 1962 nur fünf Perioden mit negativen Renditen, bei Hinzurechnung der Sparzulage von jährlich 18 % auf maximal 400 Euro sogar nur zwei. Rund 200 geeignete FondsRund 200 VL-geeignete Fonds werden in Deutschland angeboten, vom international anlegenden Fonds bis hin zu Produkten auf Emerging Markets. Rund die Hälfte entfällt auf die Fondsgesellschaft der Deutschen Bank DWS. Eine breite Auswahl bietet auch die Commerzbank-Tochter Cominvest mit 19 Fonds. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen beschränkt sich die Auswahl jedoch auf Aktienfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 60 %. Unter www.bvi.de wird die aktuelle Liste aller VL-Aktienfonds veröffentlicht. VL-Depots können direkt bei den jeweiligen Investmentgesellschaften eröffnet werden. Allerdings sollte der VL-Fonds sehr sorgfältig ausgewählt werden. Denn wer feststellt, dass er in einen schlechten Fonds investiert hat, kann ihn während der Laufzeit nicht gegen einen besseren tauschen. Und wer seinen Fonds vorzeitig kündigt, verliert die Arbeitnehmersparzulage.