Steuerberater dürfen Mehraufwand berechnen
Von Andreas Kunze Von einer Steuererklärung auf dem Bierdeckel als Ziel war mal die Rede, aber vorerst ist der Vorschriften- und Formularwust nur noch größer geworden. Ein Steuerberater könnte einem die Arbeit abnehmen – aber wie teuer wird er? Wie für Rechtsanwälte gibt es für die rund 70 000 Steuerberater in Deutschland eine Gebührenordnung, und zwar die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Sie wird vom Bundesfinanzministerium erlassen. Der Steuerberater kann jedoch ein höheres Honorar verlangen, als in der Gebührenordnung vorgesehen ist. Das muss aber schriftlich vereinbart sein. Ebenso sind Pauschalhonorare zulässig. Für den Durchschnittsverdiener ist in der Regel nur Folgendes wichtig: Kommt ein Mandant zum ersten Mal zu einem Steuerberater, darf dieser maximal eine Erstberatungsgebühr von 180 Euro verlangen. Hinzu kommen in jedem Fall noch 19 % Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Auslagen. Kein Steuerberater ist jedoch gezwungen, die volle Erstberatungsgebühr zu kassieren. Per Telefon oder Mail lässt sich ebenso vorher vereinbaren, dass die Erstberatung zum Beispiel für 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen gemacht wird. Das Honorar richtet sich nach dem Gegenstandswert. Das ist die “Summe der positiven Einkünfte”, also die Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten. Der Steuerberater berechnet dabei einerseits seine Arbeit mit dem Mantelbogen, andererseits seine Arbeit mit den einzelnen Einkunftsarten in den Anlagen. Je nach Einkommensgruppe gibt die Gebührenordnung einen Rahmen vor, innerhalb dessen der Steuerberater sein Honorar ansetzen kann. Damit soll er zwischen leichten und schweren Fällen differenzieren können. In der Regel wird die sogenannte Mittelgebühr angesetzt. Bei einem Einkommen von 20 000 Euro sind inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen immerhin schon etwa 400 Euro an Honorar einzukalkulieren. BeweispflichtÜberschreitet der Steuerberater die Mittelgebühr, muss er das begründen und in einem Streitfall seine Mehrarbeit auch beweisen können. Für einige Arbeiten kann der Steuerberater eine “Zeitgebühr” ansetzen, zum Beispiel für die Prüfung von Steuerbescheiden. Je angefangener halber Stunde beträgt die Zeitgebühr nach der Gebührenordnung zwischen 19 und 46 Euro.Wer es günstiger haben will, findet Alternativen bei Lohnsteuerhilfevereinen, die aber nur Arbeitnehmer und Rentner beraten, oder bei PC-Programmen, die bei der Steuererklärung helfen. Ein Vorteil, der mit dem Honorar des Steuerberaters (oder dem Mitgliedsbeitrag im Lohnsteuerhilfeverein) mitgekauft wird: Der Steuerprofi kann für Fehler haftbar gemacht werden, etwa für vergessene Werbungskosten.