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Steuerregeln

Wer die private Vorsorge für sein Alter plant, ist gut beraten, wenn er nicht nur die Sicherheit und die Renditeaussichten der unterschiedlichen Finanzprodukte prüft. Ganz entscheidend für das Nettoeinkommen im Rentenbezug ist auch die zu erwartende...

Steuerregeln

Wer die private Vorsorge für sein Alter plant, ist gut beraten, wenn er nicht nur die Sicherheit und die Renditeaussichten der unterschiedlichen Finanzprodukte prüft. Ganz entscheidend für das Nettoeinkommen im Rentenbezug ist auch die zu erwartende Abgabenlast. Für alle diejenigen, die im Alter einen hohen Steuersatz befürchten, kann der Abschluss einer privaten Rentenversicherung auch in steuerlicher Hinsicht sinnvoll sein. Denn die steuerliche Behandlung privater Renten, ganz gleich ob klassisch oder fondsgebunden, unterscheidet sich erheblich von der Besteuerung aller anderen Rentenarten. Ob gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester- oder Rüruprente: die Rentenzahlungen müssen in Zukunft in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Für private Renten gilt dagegen: Steuerpflichtig ist nur ein geringer, pauschalierter Ertragsanteil. Damit sind die in der Rentenphase erwirtschafteten Zinsen gemeint. Es wird also nicht die gesamte Monatsrente besteuert, sondern nur ein geringer Teil. Ein 65-Jähriger muss beispielsweise 18 % seiner Rente versteuern. Bezieht er die Rente schon ab dem 60. Lebensjahr, sind sogar 22 % steuerpflichtig.Wählt der Kunde die einmalige Kapitalauszahlung, muss er die Hälfte des Ertrages versteuern, sofern die Versicherung nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde. Voraussetzung dafür ist die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres sowie eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren. Geht es hingegen um Altverträge, die bereits vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung des Vorsorgekapitals in der Regel steuerfrei.