Stichtag 1.1.2009
mid – Weil das derzeit gültige Erbschaftsteuergesetz Immobilien und Geldvermögen unterschiedlich behandelt, hatte das Bundesverfassungsgericht es im November 2006 als nicht verfassungskonform gekippt und von der Bundesregierung gefordert, bis spätestens zum 1.1.2009 ein neues Gesetz in Kraft treten zu lassen. Der dafür vorliegende Entwurf ist zwar noch nicht endgültig beschlossen, wird aber nach Meinung aller Experten bis Ende des Jahres rechtsgültig. Sollte es bis dahin zu keiner Einigung kommen, fällt sowohl die Erbschaft- als auch die Schenkungsteuer weg.Nach noch geltender Rechtslage werden Häuser und Eigentumswohnungen bei der Erbschaftsbesteuerung regelmäßig mit der 12,5fachen Jahresnettokaltmiete mit Zu- und Abschlägen je nach Alter und Nutzung bewertet. Dieser Bedarfswert kann zwischen 40 und 70 % des tatsächlichen Werts liegen, beläuft sich meistens aber auf 60 %.