INITIAL PUBLIC OFFERING

Unterschiede bei Wertpapierprospekten Die Erstellung für Aktien ist aufwendiger als für Anleihen

Von Thomas Mayrhofer *) Börsen-Zeitung, 4.1.2012 Emittenten, die eine Aktie oder eine Unternehmensanleihe öffentlich anbieten bzw. in spezifischen Börsensegmenten platzieren möchten, bedürfen hierzu eines gebilligten Wertpapierprospekts. Für die...

Unterschiede bei Wertpapierprospekten Die Erstellung für Aktien ist aufwendiger als für Anleihen

Von Thomas Mayrhofer *)Emittenten, die eine Aktie oder eine Unternehmensanleihe öffentlich anbieten bzw. in spezifischen Börsensegmenten platzieren möchten, bedürfen hierzu eines gebilligten Wertpapierprospekts. Für die Billigung dieses Wertpapierprospekts ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) zuständig. Für Emittenten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums besteht bei Wertpapierprospekten für Anleihen ein Wahlrecht zugunsten der BaFin, wenn die Unternehmensanleihe auch in Deutschland öffentlich angeboten wird. Bei Aktienemissionen besteht ein solches Wahlrecht nicht. Aufgrund der umfangreichen Erfahrungen der BaFin mit Wertpapierprospekten gerade auch für Unternehmensanleihen sollten Emittenten aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums auf alle Fälle die Ausübung dieses Wahlrechts in Betracht ziehen. Maßgebliche MitwirkungDie wichtigsten Bestandteile eines Wertpapierprospekts sind neben den aufzunehmenden Finanzinformationen die Darstellung der Risikofaktoren, detaillierte Angaben über den Emittenten sowie zur Aktie bzw. zur Anleihe. Für die Erstellung des Wertpapierprospekts bedarf es maßgeblich der Unterstützung durch den Emittenten. Gefordert ist die Zusammenstellung umfassender Due-Diligence-Unterlagen. Zum einen gewinnt der Prospektersteller zahlreiche Informationen aus diesen Due-Diligence-Unterlagen, die nach den einschlägigen Regularien für den Wertpapierprospekt gefordert sind. Zum anderen muss der Prospektersteller gegenüber der die Emission begleitenden Bank oftmals eine Legal & Disclosure Opinion abgeben. Dies erfordert die Durchführung einer umfangreichen Due Diligence. Einige Prospektabschnitte müssen vom Emittenten erstellt werden. Dies betrifft insbesondere die nähere Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Angaben zur Markt- und Wettbewerbssituation, den Investitionen sowie den wesentlichen Entwicklungen im laufenden Geschäftsjahr.In der Regel ist der Aufwand für die Erstellung eines Wertpapierprospekts für Unternehmensanleihen geringer als für die Erstellung eines Wertpapierprospekts für Aktienemissionen, da die einschlägigen Regelungen der Prospektverordnung an Wertpapierprospekte für Unternehmensanleihen geringere Anforderungen stellen. So müssen üblicherweise nur die Jahresabschlüsse des Emittenten für die zwei letzten Geschäftsjahre beigebracht werden; bei Wertpapierprospekten für Aktienemission sind die Abschlüsse der drei letzten Geschäftsjahre gefordert. Bei Anleihen ist im Falle einer bedeutenden Brutto-Veränderung die Aufnahme von Pro-forma-Finanzinformationen nicht erforderlich. Risikofaktoren darstellenIn einem Wertpapierprospekt für Unternehmensanleihen kann auch eine vollständige Diskussion über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft (sog. MD & A) im Gegensatz zu einem Wertpapierprospekt für Aktien entfallen. Notwendig sind lediglich Angaben ausgewählter Finanzinformationen, die einen Überblick über die Finanzlage des Emittenten ermöglichen. Diese Finanzinformationen werden zumeist durch den Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft zusammengestellt. Sollte die die Anleihe begleitende Bank im Zusammenhang mit der Emission auch einen Comfort Letter einfordern, so umfasst dieser insbesondere die Richtigkeit dieser Finanzangaben. Eine weitere Erleichterung für Wertpapierprospekte von Unternehmensanleihen besteht auch darin, dass Geschäfte mit verbundenen Parteien nicht aufzunehmen sind.Ein besonderer Schwerpunkt im Rahmen der Prospekterstellung ist die Erarbeitung der Risikofaktoren. Gefordert ist die Angabe sämtlicher Risikofaktoren, die die Fähigkeit des Emittenten beeinträchtigen könnten, seinen Verpflichtungen aus der Begebung der Aktien oder der Anleihe nachzukommen.Die Angaben zur Aktie bzw. zur Anleihe im Wertpapierprospekt beinhalten des weiteren die Gründe für das Angebot und die Verwendung der Erträge, detaillierte Auskünfte zum Platzierungsverfahren sowie bei einer Anleihe die Anleihebedingungen, die der späteren Zeichnung der Investoren zugrunde gelegt werden. Wichtig ist hierbei auch, im Rahmen der Anleihebedingungen Regelungen betreffend das neue Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009 aufzunehmen, da zahlreiche Regelungen dieses neuen Gesetzes nur dann Anwendung finden, wenn deren Anwendbarkeit im Rahmen der Anleihebedingungen bestimmt ist. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, Mehrheitsbeschlüsse in Gläubigerversammlungen vorzusehen.Da der Wertpapierprospekt für Unternehmensanleihen gegenüber einem Wertpapierprospekt für Aktienemissionen in der Regel kürzer ausfällt, kann das Billigungsverfahren bei der BaFin zumeist auch zügiger abgeschlossen werden. Emittenten müssen für die Erstellung des Wertpapierprospekts einschließlich des Billigungsverfahrens bei der BaFin mit einem Zeitraum von ca. zwei bis drei Monaten rechnen. Auch im Hinblick auf die Dauer der Prospekterstellung ist Emittenten zu empfehlen, die Struktur, das Platzierungsverfahren sowie eine mögliche Börseneinführung frühzeitig mit den Beteiligten abzustimmen.—-*) Thomas Mayrhofer ist Rechtsanwalt, Mayrhofer + Partner, München.