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Unwetterschäden schnell melden

Auf das Kleingedruckte kommt es an - Wenn der Blitz den Fernseher zerstört

Unwetterschäden schnell melden

Von Andreas KunzeHagelkörner in Golfballgröße, Blitzeinschläge, überschwemmte Keller, entwurzelte Bäume: Schwere Unwetter sind in den vergangenen Tagen über weite Teile Deutschlands gezogen und haben Schäden in Millionenhöhe angerichtet. Doch welche Versicherung muss zahlen?Überschwemmung: Dafür kommen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nur auf, wenn zusätzlich eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen wurde. Im Basisschutz sind lediglich Schäden durch Leitungswasser mitversichert. Eine wichtige Ausnahme: In alten “DDR-Policen”, die von der Allianz übernommen wurden, sind Schäden durch Hochwasser noch automatisch mitversichert.Sturm-Schaden: Bei einem Sturm mit mehr als acht Windstärken (über 61 km/h, Auskunft gibt es bei der örtlichen Wetterstation) sind Hausrat- und Wohngebäudepolicen in der Pflicht. Mieter müssen sich an ihre Hausratversicherung wenden. Die Police ersetzt Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, die im Haus untergebracht sind. Satellitenschüsseln, Antennen, Markisen und andere außen am Haus angebrachte Sachen sind meist nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze mitversichert. Voraussetzung dafür ist stets, dass der Mieter am Haus angebrachte Sachen auf eigene Rechnung angeschafft hat.Regen-Schaden nach Sturm: Wurde ein vom Mieter bezahlter Teppich durch eindringenden Regen beschädigt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. “Das Eindringen des Regens muss aber eindeutig durch den Sturm verursacht worden sein – nicht etwa durch undichte Fenster oder Baumängel”, sagt Michael Kronenberg, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater.Vermieter und Hausbesitzer sollten Schäden schnell der Wohngebäudeversicherung melden. Die Police zahlt für alle Schäden am Haus und an Sachen, die mit dem Haus fest verbunden sind. Es muss aber das Sturmrisiko im Vertrag eingeschlossen sein, was bei den sogenannten “gebundenen Wohngebäudeversicherungen” meist der Fall ist. Die Versicherung kommt dann auch für Folgeschäden auf.Blitz-Einschlag: In der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist der Blitzschlag üblicherweise mitversichert. Gemeint ist aber nur der direkte Blitzeinschlag. Das bedeutet: Der Blitz müsste zum Beispiel direkt in die Antenne des Fernsehers zischen, damit die Versicherung für einen Schaden aufkommt. Das ist jedoch selten der Fall. Sehr viel öfter verursacht der Blitzschlag Schäden, weil er zum Beispiel in die Dachantenne fuhr und im Stromnetz des Hauses eine Überspannung auslöste. Das kann teure Geräte wie Fernseher oder Computer demolieren. Eine solche indirekte Blitzfolge ist nur dann versichert, wenn in der Police ausdrücklich Überspannungsschäden mitversichert sind.Schaden am Auto: Typische Sturmschäden sind über eine Kfz-Teilkasko-Versicherung gedeckt. Hat der Sturm zum Beispiel Dachziegel auf ein Auto geschleudert, so kommt die Teilkasko dafür auf. Sie ersetzt ebenfalls Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Die Einstufung als Teilkasko-Schaden bietet Vorteile für Vollkasko-Versicherte, weil der Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet wird. Außerdem wird bei der Selbstbeteiligung der meist niedrigere Betrag der Teilkaskoversicherung zugrunde gelegt.Besteht kein eigener Versicherungsschutz, können Geschädigte eventuell Ersatz beanspruchen, wenn zum Beispiel ein bereits vorher maroder Baum vom Nachbargrundstück auf das eigene Haus oder das Auto gestürzt ist. Dann hätte der Grundstücksbesitzer seine sogenannten Verkehrssicherungspflichten verletzt und müsste haften. Ihm muss aber ein Verschulden vorwerfbar sein, urteilte zum Beispiel das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 4 U 1761/95).