US-Gericht weist Klage ab
ars Frankfurt – Anbieter von Exchange Traded Funds (ETF) mit Hebelwirkung sind nicht für die Verluste verantwortlich, die durch bestimmte Risiken dieser Produkte entstanden sind. Ein New Yorker Gericht hat die Klagen von Anlegern mit der Begründung abgewiesen, dass die Fondsanbieter explizit auf die Risiken der gehebelten und inversen ETF hingewiesen haben. Gehebelte ETF und inverse oder Short-ETF bilden die Märkte nicht linear ab. Die Kläger hatten in dem Fall aus dem Jahr 2009 argumentiert, dass die Anbieter ProShares Advisors LLC und SEI Investments Distribution nicht auf das Risiko hingewiesen hätten, das sich ergebe, wenn der ETF länger als einen Tag gehalten werde. Das Gericht entschied, dass beide Anbieter die Anleger über Risiken aufgeklärt hätten.