INVESTMENTFONDS - GASTBEITRAG

Verbriefungen aus Luxemburg auf dem Vormarsch

Börsen-Zeitung, 6.2.2013 Verbriefungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Zielsetzung ist es, Initiatoren und Investoren maßgeschneiderte Lösungen für strukturierte Produkte, welche komplett frei von jeglichem Emittentenrisiko sind,...

Verbriefungen aus Luxemburg auf dem Vormarsch

Verbriefungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Zielsetzung ist es, Initiatoren und Investoren maßgeschneiderte Lösungen für strukturierte Produkte, welche komplett frei von jeglichem Emittentenrisiko sind, anzubieten. Daher sollte man in Zeiten, in denen Verbriefungen von Kreditinstituten in Misskredit geraten sind, bei der Wahl der Verbriefungslösung darauf achten, dass die Verbriefung bankenunabhängig sowie haftungs- und insolvenzrechtlich effizient ausgestaltet ist.Das Luxemburger Verbriefungsrecht zeichnet sich durch attraktive gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen aus, welche es erlauben, eine weitreichende Flexibilität bei gleichzeitig sehr hoher Sicherheit in den Verbriefungstransaktionen zu erreichen. So geht die Definition des Verbriefungsbegriffes in den Luxemburger Regelungen weit über das klassische Verständnis einer Kreditverbriefung hinaus, sodass für alle Arten von Strukturierungen, bei denen es um die Risikoübernahmen aus Aktiva – sei es direkt oder über synthetische Lösungen – geht, eine passgenaue Ausgestaltung angeboten werden kann. Vorstellbar sind beispielsweise Verbriefungen von Immobilien, Beteiligungen, Wäldern, Solarparks, Fonds, Finanzindizes, Krediten oder auch einzelner Wertpapiere (Tracker-Verbriefungen). Von der Verbriefungsgesellschaft werden entsprechende Instrumente emittiert, welche einen Rückzahlungsanspruch verbriefen, der in der Regel von der Wertentwicklung eines Referenzinstrumentes abhängt (siehe Grafik). Dabei ist eine Vielzahl von Emissionsinstrumenten wie z. B. Schuldverschreibungen, Genussscheine, Aktien oder Zertifikate in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Investors darstellbar.Ebenfalls enthält das Luxemburger Verbriefungsgesetz eine Reihe von Regelungen, welche in besonderem Maße die Rechte der Investoren der von einer Verbriefungsgesellschaft emittierten Finanzinstrumente sichern. So ist beispielsweise der Rückgriff von Gläubigern der Verbriefungsgesellschaft kraft Gesetzes auf bestimmte verbriefte Vermögenswerte beschränkt. Eine aus dem Bereich der Investmentfonds übernommene Luxemburger Besonderheit ist die Tatsache, dass die einzelnen Verbriefungen als separierte Teilvermögen, sogenannte Compartments, aufgelegt werden können. Eine derartige Ausgestaltung ist daher konzeptionell und haftungsrechtlich mit einer Umbrella-Konstruktion aus dem Investmentfondsbereich vergleichbar. Haftungsrechtlich besteht eine strikte Trennung zwischen den Compartments, d.h. es sind keine Rückgriffe auf Aktiva anderer Teilvermögen möglich, sodass als Konsequenz die Wertentwicklung der Vermögensgegenstände eines jeden Compartments nicht durch die Risiken und Verpflichtungen anderer Compartments beeinflusst wird. Doppelstöckiger AufbauAuch aufsichtsrechtlich und steuerlich bietet eine professionell aufgesetzte Verbriefung besondere Vorteile, um so die optimale Struktur für die Investoren zu gewährleisten. Eine Verbriefung kann auch doppelstöckig mittels zwei Verbriefungsgesellschaften aufgebaut sein, was einen weiteren flexiblen Baustein darstellt, der es erlaubt, die einzelne Verbriefung derart auszugestalten, dass die gewünschte steuerliche und aufsichtsrechtliche Behandlung erreicht wird. So können sich z. B. durch richtige Strukturierung geringere Eigenkapitalanforderungen ergeben.Zusammenfassend bieten sich die folgenden Vorteile einer Verbriefung:Für Initiatoren:- – Hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung – Erweiterter, kostengünstiger Zugang zu Kapital – Umwandlung von illiquiden in liquide Aktiva – Keine aufwendigen Zulassungsprozeduren – Teilweiser Risikotransfer an Dritte – Rat ing-Möglichkeiten Für In vestoren:- Hoher Anlegerschutz – Kein Emittentenrisiko – Vielzahl von Ausgestaltungsmöglichkeiten durch möglichen doppelstöckigen Aufbau sowie eventuelle Einbeziehung von Fondslösungen – Passgenaue Strukturierungen, um die Investmentstrategie, Ansprüche und Risikoanforderungen des Investors darzustellen – Falls Investoren nicht direkt in ein Asset investieren wollen, gibt es aufgrund der Charakteristika eines Verbriefungsvehikels attraktive Alternativen – Mögliche steuerliche Vorteile Das Interesse an Verbriefungslösungen mit einem größtmöglichen Investorenschutz wächst bei institutionellen Investoren wie unter anderem Banken, Versicherungen, Versorgungswerken, Family Offices oder Stiftungen weiter kontinuierlich. Nach jüngsten Schätzungen von PricewaterhouseCoopers (PwC) lag Ende Dezember des Jahres 2011 der Gesamtbetrag der verbrieften Vermögenswerte in Luxemburg insgesamt bei rund 14,4 Mrd. Euro, Tendenz steigend.Professionelle Anbieter können eine solche Verbriefungslösung zusammen mit dem Erfolgsmodell eines Luxemburger Spezialfonds als optimierte Lösung kombinieren und somit die komplette Bandbreite im Rahmen von alternativen Anlagestrategien in Verbindung mit höchstmöglichem Investorenschutz anbieten.