Verjährung bei eingefrorenen Fonds
sto Frankfurt – Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) warnt vor einer Verjährung der Ansprüche von Anlegern gegenüber den eingefrorenen Immobilienfonds zum Jahresende 2011. Konkret seien die Anteilseigner betroffen, deren Fonds bereits 2008 die Anteilsrücknahme ausgesetzt haben, so die Anlegerschützer in einer Mitteilung. Hier geht es um mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber den Managern von Produkten, die sich bereits in Liquidation befinden wie der “Degi Europa” von Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft oder der “Morgan Stanley P2 Value” von Morgan Stanley Real Estate Investment. Beide Produkte waren vor Ankündigung ihrer Liquidation bereits seit 2008 ohne Unterbrechung ausgesetzt gewesen – im Gegensatz zu den derzeit auf Eis liegenden Fonds, die zumeist erst wieder 2010 erneut ausgesetzt worden waren. Die DSW bietet Betroffenen unter info@dsw-info.de eine Beratung zu der Frage an, ob sich das Beschreiten des Rechtswegs lohnt.