Finanzen persönlich

Verkauf von Lebensversicherungen ist nur noch in diesem Jahr steuerfrei

Jede zweite Police wird vorzeitig beendet - Verlustgeschäft

Verkauf von Lebensversicherungen ist nur noch in diesem Jahr steuerfrei

Von Andreas Kunze Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung versilbern will, kann sie kündigen oder verkaufen. Der Verkauf bringt oft mehr als eine Kündigung – außerdem ist die Auszahlung bislang in jedem Fall steuerfrei. Dieser Steuervorteil gilt aber nur noch 2008. Es gibt viele Gründe, warum Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen den Vertrag loswerden und sich das Guthaben auszahlen lassen möchten. Mehr als jede zweite Police wird nach Branchenangaben vorzeitig beendet.Als Alternative zur Kündigung hat sich in den vergangenen Jahren der Verkauf etabliert: Etwa ein halbes Dutzend Unternehmen sind derzeit auf dem deutschen Markt aktiv und übernehmen “gebrauchte Policen”. Das Kalkül dahinter: Erst mit Ablauf lohnen sich viele Lebensversicherungen wirklich, weil zum Vertragsende eine Art Treuebonus gezahlt wird. Die Aufkäufer planen, die Verträge bis zum Ende weiterzuführen und so eine gute Rendite zu erzielen. Gekauft werden aber nur ausgewählte Lebensversicherungen mit guten Tarifen, die schon eine Zeit lang gelaufen sind. 15 Prozent höhere AuszahlungDen Ex-Kunden werden beim Verkauf um bis zu 15 % höhere Auszahlungen im Vergleich zu den “Rückkaufswerten” der Lebensversicherer geboten, heißt es bei den Aufkäufern.Ein besonderer Vorteil: “Selbst wenn der Vertrag zum Zeitpunkt des Verkaufes noch keine zwölf Jahre gelaufen ist, kann der Ex-Kunde das Geld bislang noch ohne Abzug von Steuern kassieren – bei einer Kündigung beim Lebensversicherer wäre vor Ablauf von zwölf Jahren Kapitalertragssteuer zu zahlen”, sagt der Berliner Steueranalyst Hans W. Fröhlich. Bei Lebensversicherungen mit laufender Prämienzahlung, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, beginnt die Steuerfreiheit sonst erst nach zwölf Jahren Laufzeit. GesetzesänderungDiese Begünstigung des Policenverkaufes entfällt ab 2009, wie der Gesetzgeber durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes wegen der neuen Abgeltungssteuer festgelegt hat (Paragraph 52a Abs. 10 Satz 5 EstG). Dann wird der Verkauf steuerlich wie eine Kündigung behandelt, die Zwölf-Jahre-Frist wäre zu beachten. Nur noch in diesem Jahr können somit Steuervorteile des Policenverkaufs genutzt werden. Das betrifft auch Lebensversicherungen, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen worden sind. Deren Kündigung führt immer zur Kapitalertragssteuerpflicht, begünstigt ist ebenfalls noch der Verkauf.Die Einbuße durch die neue Steuerpflicht kann einige tausend Euro bedeuten. Als zu versteuernden Gewinn sieht das Finanzamt die Differenz zwischen den gezahlten Prämien und dem Verkaufserlös (Paragraph 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG). “Es kann daher Sinn haben, einen ohnehin geplanten Verkauf der Police noch 2008 abzuwickeln”, sagt Fröhlich. “Allerdings sollten auch alle Optionen zur Fortführung geprüft werden, denn ein Verlustgeschäft ist der Verkauf wie die Kündigung praktisch immer.” Policen-Käufer in DeutschlandEine Liste mit Adressen von Policenaufkäufern in Deutschland, die dem “Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen” (BVZL) angehören, lässt sich herunterladen auf der Internetseite www.fintext.de/policenverkauf herunterladen.