Finanzen persönlich

Versicherung zahlt Kreditkosten

Übernahmeerklärung hilft bei unklarer Rechtslage

Versicherung zahlt Kreditkosten

Von Rolf Combach Schuldlos in einen Unfall verwickelte Bürger müssen wegen der Reparaturkosten für ihr Auto weder auf eigene Rechnung ihr Konto überziehen noch einen Kredit aufnehmen oder an die Geldanlage ran. In der Regel genügt es, der gegnerischen Versicherung den Schaden umgehend zu melden und von ihr eine Kostenübernahmeerklärung zu verlangen. Liegt diese der Werkstatt oder dem Autovermieter vor, rechnen diese mit der Assekuranz direkt ab.Ist die Rechtslage unklar und verweigert die Versicherung des Unfallverursachers deshalb eine Kostenübernahmeerklärung, sollte der Geschädigte zunächst einen angemessenen Vorschuss verlangen. Wird dieser ebenfalls nicht gewährt, so ist der Geschädigte berechtigt, einen Kredit aufzunehmen, falls er auf eigene Mittel ohne Einschränkung nicht zurückgreifen kann.Allerdings: Die Kreditaufnahme muss “wirtschaftlich” sein, d.h., es dürfen keine Wucherzinsen bezahlt werden. Um die Kreditkosten möglichst gering zu halten, sollte deshalb das Gehalts- oder Geschäftskonto überzogen werden. Wer diesen Grundsatz nicht beherzigt, läuft Gefahr, auf einem Teil der Kreditkosten sitzen zu bleiben. Vorschuss verbotenEinschränkend weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf hin, dass mit geliehenen Mitteln lediglich Werkstätten, Autoverleiher und Sachverständige bezahlt werden dürfen. Einen “Vorschuss” für ein zu erwartendes Schmerzensgeld oder eine mögliche Nutzungs-Ausfallentschädigung darf man sich auf diese Weise nicht selbst “auszahlen”.