Vorteile im Erbbaurecht
– Günstiger Kaufpreis durch Abzug der Grundstückskosten – Mehr Wohnfläche für das gleiche Geld durch Abzug der Grundstückskosten – Geringere Bankverschuldung – Mehr Mieterträge aus der gleichen Investitionssumme, denn auf Grund und Boden entfällt keine Miete – Erbbauzinsen sind steuerlich absetzbar, Grundstückskosten nicht – Günstige Finanzierung durch niedrigen Erbbauzins – Geringe Liquiditätsbelastung