Asset Management

Was nicht passt, wird passend gemacht

USA lockern die Vorgaben für Pensionsfonds

Was nicht passt, wird passend gemacht

Von Bernd Neubacher, New York Was nicht passt, wird passend gemacht. Derselbe Geist, in dem die Schauspieler im gleichnamigen deutschen Handwerker-Drama aus dem Jahre 2002 zu Werke gehen und in dem jüngst die Aufseher in den USA ihre Vorgaben zur Zeitwertbilanzierung abmilderten, weht auch durchs Kapitol in Washington: Auf Druck von Corporate America hat der Senat zur Monatsmitte die erst 2006 beschlossene Verpflichtung von US-Unternehmen gelockert, ihre Pensionsverbindlichkeiten in den kommenden Jahren voll zu finanzieren.Der Pension Protection Act sollte verhindern, dass Unternehmen Leistungen versprechen, die sie nicht halten können. Die betrieblichen Altersversorgungsfonds einer Reihe von Stahl- und Luftfahrtgesellschaften waren zuvor zusammengebrochen und deren Milliardenverluste dem unternehmensfinanzierten Sicherungsfonds des Bundes aufgebürdet worden. Ab 2008 sah der Pension Protection Act eine siebenjährige Frist vor. In dieser Zeit sollten Unternehmen den Anteil der Werte, die nötig sind, um künftig die von ihnen versprochenen Leistungen zu bringen, sukzessive bis auf 100 % erhöhen. Für das ablaufende Jahr gilt zunächst eine Mindestdeckung von 92 %, unterhalb derer Gesellschaften bislang verpflichtet waren, die gesamte Unterdeckung ihres Fonds auszugleichen. Der zur Monatsmitte beschlossene Worker, Retiree, and Employer Recovery Act schreibt solchen Unternehmen nur mehr vor, die Quote bis zur jeweiligen Mindestrate zu erhöhen, welche von 92 % im ablaufenden auf 94 % im neuen sowie auf 96 % im übernächsten Jahr steigt. Auch dürfen Gesellschaften nun Erträge unterstellen, die den Versicherungswert ihrer Assets bis auf 110 % des Fair Value erhöhen. Dies sollte die erforderlichen Beiträge der Unternehmen im S & P 500 im kommenden Jahr um rund 10 Mrd. auf etwa 45 Mrd. Dollar reduzieren, meint Credit Suisse. Die Vorschrift des Pension Protection Act, wonach Fonds mit einer Deckungsquote von weniger als 60 % einzufrieren sind, wird mit dem neuen Regelwerk zumindest hinsichtlich 2008 kurzerhand ausgesetzt: Den Fonds wird erlaubt, einfach ihre Zahlen von 2007 zu Grunde zu legen, um das Kriterium zu erfüllen. Ungeachtet der miesen Performance 2008 dürften viele Betriebsvermögen im kommenden Jahr sinkende Pensionskosten verbuchen, meint Credit Suisse. Möglich macht dies die Bilanzierungsnorm FAS 87, die es Pensionsfonds freistellt, der Berechnung ihrer Assets entweder Marktpreise oder einen über bis zu fünf Jahre geglätteten Wert zu Grunde zu legen. Gerade vor dem Hintergrund der Marktverwerfungen im ablaufenden Jahr macht dieses Detail einen großen Unterschied, wie die Bank in einer Studie am Beispiel des Versicherers Hartford Financial vorrechnet: Aus der Fair-Value-Methode ergibt sich für das kommende Jahr ein Pensionsaufwand von 165 Mill. Dollar. Mit der Glättung schrumpft er auf nur 38 Mill. Dollar.