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Was unterscheidet Sukuk von klassischen Anleihen?

BZ - Die Grundsätze des islamischen Finanzwesens verlangen, dass alle vertraglichen Vereinbarungen transparent und allen Parteien klar sein müssen. Zudem sollen sie ohne unfaire Strafklauseln und unter billiger Übereinstimmung der Interessen...

Was unterscheidet Sukuk von klassischen Anleihen?

BZ – Die Grundsätze des islamischen Finanzwesens verlangen, dass alle vertraglichen Vereinbarungen transparent und allen Parteien klar sein müssen. Zudem sollen sie ohne unfaire Strafklauseln und unter billiger Übereinstimmung der Interessen ausgestaltet sein. Transaktionen dürfen keine übermäßigen Risiken oder spekulativen Elemente beinhalten. Anlagen sollen der breiteren Gesellschaft neben den Erträgen auch sozialen und ethischen Nutzen bringen, die Beteiligung an unethischen Geschäften ist ausgeschlossen.In der Praxis bedeutet das Folgendes: Während eine herkömmliche Anleihe ein Versprechen zur Rückzahlung eines Darlehens verkörpert, stellen Sukuk einen Miteigentumsanteil an Forderungen, Mietverträgen, Projekten, einem Unternehmen oder einer Partnerschaft oder auch einer Investition dar. Anders formuliert: Sukuk stehen für Eigentum an Sachwerten, während die Inhaber konventioneller Anleihen Schuldtitel besitzen.1. Aufgrund des Zinsverbots werfen Sukuk anders als konventionelle Anleihen keine Zinsen ab. Stattdessen sind sie so strukturiert, dass die Kuponzahlungen in Wirklichkeit Pacht, Miete oder Gewinn sind, die an Sukuk-Inhaber durchgeleitet werden.2. Im Gegensatz zu klassischen Anleihen wird die Rückzahlung des Kapitals bei Fälligkeit vom Emittenten nicht immer garantiert. Eine gesonderte Übernahmeverpflichtung eines Dritten oder manchmal des Emittenten bietet Sukuk-Inhabern aber die Sicherheit, dass das Kapital vollständig zurückfließt. Auf diese Weise soll unbedingter Kapitalschutz ohne Rückgriff auf darlehensähnliche Strukturen erreicht werden.3. Sukuk-Instrumente dürfen nicht in Sparten wie Glücksspiel, Tabak, Pornoindustrie, Produktion und Vertrieb von Alkohol, konventionelle Banken oder Versicherungen investieren. Als schariakonform gilt eine Anlage, die unabhängig überprüft und von einem Aufsichtsrat aus Islamgelehrten mit umfänglichen schariabezogenen und finanzwirtschaftlichen Fachkenntnissen befürwortet wird.Die Aufsichtsräte erteilen eine vorläufige Genehmigung für die Ziele und die Strategie eines Produkts oder Geschäfts und erbringen laufende Aufsichts- und Überwachungsleistungen, um die kontinuierliche Einhaltung international akzeptierter Scharia-Grundsätze und -Standards sicherzustellen. Sie unterstehen aber auch dem weltlichen Recht, nach dem sie emittiert werden.