Welche Police leistet was?
– Der Vermögensschaden-Rechtsschutz gilt für die gerichtliche Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen Vermögensschäden im Unternehmen. Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer AG haften für die Verletzung von Sorgfaltspflichten persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Besonders streng ist diese Haftung im Bereich der Innenhaftung, also gegenüber der Gesellschaft. Hier tritt der Vermögensschaden-Rechtsschutz ein. – Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist für Geschäftsführer und Vorstände mit Anstellungsverträgen besonders wichtig, denn sie genießen nicht den gleichen Schutz wie “normale Angestellte”. So kann man ihnen beispielsweise auch viel schneller und leichter bei Verfehlungen kündigen. Geht es also um Streitigkeiten des eigenen Anstellungsvertrags, werden die Kosten für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsverhältnis durch den Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz bezahlt. – Die Strafrechtsschutz-Police tritt in der Regel für die Verteidigung eines Managers auch gegen den Vorwurf vorsätzlicher Straftaten und bei Ordnungswidrigkeiten ein und kümmert sich um den Zeugenbeistand sowie die daraus entstehenden Kosten. “Bei einer Verurteilung wegen Vorsatz müssen bereits von der Arag geleistete Kosten zurückgezahlt werden”, sagt der Düsseldorfer Versicherer. “Wir übernehmen in jeder Phase die Kosten für die professionelle Strafverteidigung einschließlich Honorarvereinbarungen mit Anwälten und Sachverständigen”, heißt es etwa bei Roland in Köln.