Finanzen persönlich

Wer haftet für die Taten der Vierbeiner?

Für Hundebesitzer ist Tierhalterhaftpflicht sinnvoll

Wer haftet für die Taten der Vierbeiner?

Von Rolf Combach Für viele Menschen sind Haustiere richtige Familienmitglieder. Doch in Mietwohnungen sind sie nicht immer willkommen. Werden andere Hausbewohner gefährdet oder erheblich belästigt, kann der Vermieter die Tierhaltung verbieten. Da hilft auch keine Rechtsschutzversicherung.Ein laut kläffender Hund in der Nebenwohnung kann auf Dauer auch den größten Tierfreund stören. Wenn das Gebell überhandnimmt, kann ein verärgerter Nachbar den Vermieter dazu veranlassen, die Hundehaltung zu verbieten. Das gilt umso mehr, wenn Menschen gefährdet sind. Ein Schäferhund etwa, der Mitbewohner wiederholt anspringt oder gar beißt, hat kein Bleiberecht. Auch übermäßiger Gestank oder ein verdreckter Hausflur können für ein Haustier “die Kündigung” bedeuten, sofern der Tierhalter der Belästigung kein Ende bereitet.Allerdings hat sich die Lage der Tierhalter in den vergangenen Jahren verbessert. So kann ein Vermieter kein grundsätzliches Verbot von Kleintieren durchsetzen. Für Stubenvögel, Hamster, Schildkröten oder Fische ist eine Erlaubnis nicht mehr nötig. Dem gegenwärtigen Trend der Rechtsprechung zufolge ist auch das Halten von Katzen und Hunden erlaubt, sofern sie niemanden gefährden oder belästigen. Sie gehören mittlerweile zum “normalen Mietgebrauch”.Auch einzelne Hunderassen dürfen nicht verboten werden. Eine Einschränkung gibt es bei der Anzahl der Tiere. Bei Hunden und Katzen sind in der Regel jeweils zwei Tiere zulässig.Trotz aller Regelungen lassen sich Auseinandersetzungen um die Haustiere nicht immer vermeiden. Um handfesten Streit oder gar einen unangenehmen und kostspieligen Prozess zu vermeiden, raten die Rechtsschutzversicherer betroffenen Vermietern und Mietern, rechtzeitig miteinander zu reden. Oftmals lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, bevor der Streit eskaliert.Weit über 300 000 Schadenfälle werden laut Verbandsangaben jährlich in Deutschland von Hunden verursacht. Mit Sätzen wie “Der tut nichts, der will nur spielen” versichern 8 Millionen Hundebesitzer die Harmlosigkeit und Zutraulichkeit ihres Lieblings. Doch wer für seinen Hund keine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließt, handelt verantwortungslos und gehtein unabsehbares finanzielles Risiko ein.Besteht allerdings bereits eine private Haftpflichtversicherung, genießt der Hundehalter automatisch Versicherungsschutz vom Tag der Anschaffung bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Dann muss er den Hund bei der Hundehaftpflicht anmelden. Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel usw. sind in der Privathaftpflicht mitversichert. Für Reitpferde ist eine besondere Versicherung erforderlich.