Finanzen persönlich

Wichtiger Schutz im Ausland

Von Rolf Combach Börsen-Zeitung, 23.3.2007 Während der private Versicherungsschutz grundsätzlich Europageltung, für die Dauer eines Monats sogar Weltgeltung hat, ist der gesetzlich Krankenversicherte während einer Auslandsreise im Krankheitsfall...

Wichtiger Schutz im Ausland

Von Rolf Combach Während der private Versicherungsschutz grundsätzlich Europageltung, für die Dauer eines Monats sogar Weltgeltung hat, ist der gesetzlich Krankenversicherte während einer Auslandsreise im Krankheitsfall nur finanziell geschützt, wenn das Reiseland der EU angehört oder mit dem Land ein Sozialabkommen besteht. Aber auch wer innerhalb der EU reist, ist oft gut beraten, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. In vielen Regionen behandeln Ärzte deutsche Urlauber häufig nur als Privatpatienten. Auf jeden Fall sollte man aber seine in diesen Ländern direkt beglichenen Arztrechnungen bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Sie erstattet den in Deutschland für diese Leistungen üblichen Gebührensatz.Gesetzlich Versicherte, die z. B. nach Kanada, in die USA, nach Japan, Israel oder Asien fahren, müssen die Kosten für ihre ärztliche ambulante Behandlung, ihre Unterbringung im Krankenhaus und ihre Versorgung mit Medikamenten selbst tragen. Da mit diesen Ländern keine EU-Vereinbarung oder ein Sozialabkommen besteht, darf die Krankenkasse eine Rechnung aus diesen Ländern nicht begleichen, so der Verband der privaten Krankenversicherung. Deshalb gehöre unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung in das Reisegepäck.Der Versicherte kann zwischen einer Kurzzeit- oder Jahrespolice wählen. Erstere ist schon für weniger als 1 Euro pro Tag und Person zu haben; eine Jahrespolice kostet zwischen 6 Euro und 15 Euro. Auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist ein privater Versicherungsschutz möglich. Viele gesetzliche Kassen haben inzwischen Kooperationen mit Privatkassen abgeschlossen. Deren Prämien sind in der Regel günstiger als bei den privaten Versicherungen.