Wie sich Manager gegen folgenschwere Fehler wappnen
Von Ellen Bocquel Das Klima für Manager wird rauer. Machen Geschäftsführer und Vorstände Fehler, müssen sie nicht nur mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen, sondern immer öfter auch damit, dass sich der Staatsanwalt einschaltet. Das Schadenausmaß kann bei Verfehlungen des Vorstands von Großunternehmen immens sein. Doch auch in kleineren Unternehmen und Einheiten kann es ganz schnell durch das Fehlverhalten eines Managers zu Schäden in Millionenhöhe kommen, zumal wenn es um Umstrukturierungen und Sanierungen geht. Auch bei einem Auslandsengagement und Unternehmenskäufen können Behördenauflagen oder unverständliche Rechtsvorschriften kostspielige Fallstricke bedeuten.Bei der klassischen D & O-Versicherung (Directors’ and Officers’ Liability Insurance) handelt es sich um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager, die im Schadenfall Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor den finanziellen Folgen einer möglichen persönlichen Inanspruchnahme aufgrund ihres Handelns als Organ schützt. Nicht der Manager selbst, sondern nur das Unternehmen kann die D & O-Versicherung abschließen.Im Unterschied dazu kann eine Manager-Rechtsschutz-Versicherung vom Geschäftsführer oder Angestellten in leitender Position in Eigeninitiative selbst abgeschlossen und bezahlt werden. Ebenso wie die D & O-Versicherung erstattet sie Schadenabwehrkosten, Gerichts- und Anwaltskosten des Managers. PreiswerterDa viele Unternehmen aufgrund der hohen Prämien nicht bereit sind, für ihre Manager D & O-Policen abzuschließen, bietet sich der Abschluss von Rechtsschutzversicherungen als eine Art Mindestschutz an. Ihre Beiträge sind meist weit geringer als bei D & O-Policen. Dazu tragen auch die geringeren Versicherungssummen – in der Regel ab 300 000 Euro – bei.Immer wenn medienwirksam Ressortchefs und leitenden Angestellten Bestechung, Steuerhinterziehung oder ein anderes Fehlverhalten vorgeworfen wird, steigt bei den Versicherern die Nachfrage nach Strafrechtsschutz-Policen. Die meisten Geschäftsführer, Vorstände und Topmanager wissen um die Risiken ihrer beruflichen Handlungen, können dafür jedoch das gesamte Ausmaß immer schwerer kalkulieren. Das liegt an den wachsenden rechtlichen Auflagen und Bedingungen sowie an den ständig steigenden Verfahrenskosten. Wer sich jetzt nicht absichert, steht im Schadenfall schnell vor dem finanziellen Aus. Schließlich müssen Entscheider in Unternehmen finanziell und auch rechtlich für ihr Handeln geradestehen. “Wo die Risiken steigen, steigt auch der Absicherungsbedarf”, sagt Dr. Jan-Peter Horst, Vorstandsmitglied der Arag Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG.Die Rechtsschutz-Policen der deutschen Versicherungswirtschaft werden entweder im Gesamtpaket oder als Baustein- und Modullösung angeboten und gewähren finanzielle Absicherung in den drei Hauptkomponenten Vermögensschaden-Rechtsschutz, Anstellungsvertragsrechtsschutz und Strafrechtsschutz. Kosten je nach Firmengröße”Wer als Manager keine schlaflosen Nächte verbringen will, braucht nicht nur eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, sondern auch andere spezielle Rechtsschutzversicherungen”, sagt Thomas Mock von der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Anbieter solcher Manager-Rechtsschutz-Versicherungen, die nicht nur vom Manager, sondern auch vom Unternehmen abgeschlossen werden können, sind unter anderem Marktführer Allianz und die D.A.S. sowie Arag, Advocard, HDI-Gerling, R+V, Roland-Rechtschutz und Örag.Die Kosten und Prämienhöhen für die einzelnen Module der Manager-Rechtsschutz-Policen richten sich danach, wie groß das Unternehmen ist, in dem der mögliche Versicherungsnehmer verantwortlich arbeitet, und in welcher Branche es angesiedelt ist. Die Prämienberechnungen fallen bei allen Versicherungsunternehmen höchst unterschiedlich aus – auch weil sie teilweise unterschiedliche Leistungskombinationen und Deckungssummen beinhalten. Bei den Prämienangaben lassen sich die Rechtsschutz-Versicherer genauso wenig in die Karten schauen wie ihre Branchenkollegen bei den Angeboten der D & O-Versicherungen.Man könne von einer Prämienbandbreite zwischen 1 000 und 3 500 Euro für den Strafrechtsschutz samt der Bausteine für den Anstellungsvertragsrechtsschutz und die Vermögensschaden-Haftpflicht bei einer Mindestversicherungssumme von 300 000 Euro ausgehen, sagt die unabhängige Versicherungsberaterin Mateja Petek. Ein absolutes Muss bei der Absicherung von Managern ist neben dem Strafrechtsschutz die D & O-Versicherung (Manager-Haftpflicht). Vor rund 20 Jahren kam sie aus den USA und besteht hierzulande in nahezu allen Dax-Unternehmen. Immer häufiger ziehen auch mittelständische Unternehmen nach. D & O ist vor allem durch Topmanager wie den ehemaligen Daimler-Chef Jürgen Schrempp und den früheren Volkswagen-Personalvorstand Peter Hartz ins Gerede gekommen. Seit dem Fall “Peter Hartz und Volkswagen-Betriebsräte” wird sie häufig als “Puff-Police” abqualifiziert. “Wichtiger als Dienstwagen”Trotzdem hält Jochen Körner vom Versicherungsmakler Marsh die Managerhaftpflicht-Police für existenziell wichtig: “Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte ohne D & O-Police schädigen ihr eigenes Unternehmen. Bei schnellen Entscheidungen darf der Manager nicht auch noch unter Haftungsdruck stehen.” Die D & O-Police sei wichtiger als ein Dienstwagen und gehöre beim Einstellungsgespräch mit auf die Forderungsliste. Individuell verhandelbar Wie beim Strafrechtsschutz richtet sich auch die Prämienhöhe für eine D & O-Versicherung individuell nach der Firmengröße, Umsatzhöhe, der Anzahl der Mitarbeiter, den Firmenstandorten im In- und Ausland sowie der Branchenzugehörigkeit. Da es sich bei D & O in der Regel um eine Deckungssumme in Millionenhöhe handelt, beginne hier die Prämienspanne für einen Jahresbeitrag bei mehr als 5 000 Euro – Ende offen. “Rechtsschutz-Angebote für Manager – ebenso wie D & O-Versicherungen – werden jeweils gemäß individuellem Vertragsgestaltungsbedarf und persönlicher Risikosituation des zu Versichernden erstellt. Standard-Prämienangaben sind daher nicht möglich”, heißt es dazu auch bei HDI-Gerling.