Immobilien

"Zusätzliche Staatsgelder für das Eigenheim"

Wohnungsverbände und Bauindustrie mahnen Politik

"Zusätzliche Staatsgelder für das Eigenheim"

ge Berlin – Wenige Jahre nach dem Ende der Eigenheimzulage fordert eine Koalition aus Wohnungsunternehmen, Baufirmen, Gewerkschaft und Mieterbund eine zusätzliche Unterstützung des Staates für die Bildung von Wohneigentum. Die Baugenehmigungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern seien nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage um nahezu 40 % und bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern um 16 % weggebrochen, klagt Walter Rasch, der Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Die 2008 als Ersatz eingeführte Eigenheimrente – der sogenannte Wohn-Riester – sei zwar ein wichtiger Schritt, aber noch immer zu kompliziert.Um mehr Interessierten die Möglichkeit zu eröffnen, sich ihren “Traum vom Eigenheim” als Teil einer privaten Altersversorgung zu verwirklichen, fordert Rasch die Einbeziehung des vermieteten Wohneigentums in die Wohn-Riester-Förderung sowie den Ersatz der nachgelagerten durch eine vorgelagerte Besteuerung. Hier zeige die alltägliche Praxis, dass die heutige Besteuerung nicht praktikabel genug ist, um eine adäquate und für alle Bürger leicht nachvollziehbare Lösung darzustellen. Ein vorgelagerter pauschalierter Steuersatz würde den administrativen Aufwand für Anbieter, Steuerzahler und Finanzbehörden merklich schmälern. Dieser Mehraufwand halte vor allem Privatbanken davon ab, Riester-geförderte Darlehen anzubieten. Der Verband geht davon aus, dass sich mindestens ein Viertel aller Riester-Verträge (bei Jahreseinkommen über 35 000 Euro) für den Kauf einer Immobilie eigneten.Darüber hinaus sprechen sich die Verbände für eine diskriminierungsfreie Einbeziehung des Wohnens in die staatlich geförderte private Altersvorsorge sowie die Ausweitung der Förderung auf vermietete Wohnimmobilien aus. Ein Besitzer einer bislang selbst genutzten Riester-geförderten Eigentumswohnung dürfe nicht gezwungen werden, diese zu verkaufen und die Förderbeträge zurückzuzahlen, nur weil ein Job- und damit Ortswechsel die bisherigen Bedingungen ändere, mahnt Rasch.