Aktiengattung
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Wenn Macht und Besitz auseinanderklaffen
Mehrfachstimmrechte, die andernorts üblich sind, um insbesondere den Gründern junger Technologieunternehmen beim Börsengang eine höhere Machtfülle zu sichern, sind in Deutschland verboten, völlig stimmrechtslose Vorzüge und machtvolle Stämme dagegen erlaubt. Im IPO-Markt ist das von Nachteil.