Gewerkschaften gewinnen Rechtsstreit um SAP-Aufsichtsrat
Die Beteiligung der Gewerkschaften im Aufsichtsrat darf im Zuge der Umwandlung einer AG in eine Europäische Gesellschaft, also eine SE, nicht beschränkt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt.
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von Detlef Fechtner