Auskunftsanspruch umfasst konkrete Identität des Datenempfängers
Der Europäische Gerichtshof hat die Anforderungen bei der Beantwortung datenschutzrechtlicher Auskunftsersuchen konkretisiert. Dem Urteil liegt ein Datenskandal der Österreichischen Post zugrunde.
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von Helmut Kipp