Machtmissbrauch
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In der Schwebe
Das hart erkämpfte Instrument des Paragrafen 19a im Kartellrecht, das den Behörden schnelle Eingriffe erlaubt, um einen Machtmissbrauch von Unternehmen mit „marktübergreifender Bedeutung“ zu verhindern, sollte vor allem zielsicher eingesetzt werden. Es ist höchste Zeit, den rechtlichen Schwebezustand zu beenden, kommentiert Heidi Rohde.
Kartellamt knöpft sich Google vor
Seit der Novellierung des Wettbewerbsrechts geht es Schlag auf Schlag: Das Bundeskartellamt macht regen Gebrauch von dem neuen schnellen Eingriffsinstrument nach Paragraf 19a. Jetzt wird das dritte Verfahren gegen Google eingeleitet. Es geht um Machtmissbrauch bei der Killer-App Maps.
Weitere Kartellklage gegen Google
− Google steht in den USA vor einem weiteren Kartellrechtsstreit. 36 Bundesstaaten und der Regierungsbezirk Washington D.C. haben eine Klage wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße beim Geschäft mit Apps für Android-Handys eingereicht. Eine...