Paragraph 19a
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In der Schwebe
Das hart erkämpfte Instrument des Paragrafen 19a im Kartellrecht, das den Behörden schnelle Eingriffe erlaubt, um einen Machtmissbrauch von Unternehmen mit „marktübergreifender Bedeutung“ zu verhindern, sollte vor allem zielsicher eingesetzt werden. Es ist höchste Zeit, den rechtlichen Schwebezustand zu beenden, kommentiert Heidi Rohde.