Peter Stauber
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Hotels gewinnen vor Gericht gegen Booking.com
Die Online-Reservierungsplattform Booking.com darf, unter anderem, weil sie über hohe Marktanteile verfügt, in ihren Verträgen mit Beherbergungsbetrieben keine Bestpreis-Klausel verabreden. Sie darf also nicht verlangen, dass die Hotels Zimmer nicht günstiger als auf der Plattform anbieten.