Damoklesschwert Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Coronahilfen
Wer bei der Beantragung von Coronahilfen unrichtige Angaben macht, erfüllt schnell den Straftatbestand des Subventionsbetrugs. Hierzu reicht bereits leichtfertiges Handeln aus. Es drohen drakonische Strafen.
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von Tobias Schwartz