Consob hält Vorgehen der Generali-Mehrheit für zulässig
Der Verwaltungsrat eines börsennotierten Unternehmens darf eine Vorschlagsliste für einen neu zu wählenden Verwaltungsrat vorlegen. Dies erklärte die italienische Börsenaufsicht Consob und gab damit den Mehrheitsaktionären von Generali recht.
mehrBörsenaufsicht
von Gerhard Bläske