Allgeier SE: Klarstellung zum Prüfungsergebnis der BaFin

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EQS-News: ALLGEIER SE / Schlagwort(e): Stellungnahme

Allgeier SE: Klarstellung zum Prüfungsergebnis der BaFin

11.03.2025 / 08:51 CET/CEST

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München, 11.03.2025 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(BaFin) hat am gestrigen Tag das Ergebnis ihrer am 12. Juli 2022

angekündigten Prüfung betreffend den Konzernabschluss der Allgeier SE (ISIN

DE000A2GS633, WKN A2GS63) zum 31. Dezember 2020 veröffentlicht. Der Vorstand

der Allgeier SE möchte dazu folgendes erläutern und klarstellen:

Die von der BaFin veröffentlichten Feststellungen betreffen ausschließlich

Fragen des Ausweises der am 15. Dezember 2020 wirksam erfolgten Abspaltung

der Nagarro SE im Konzernabschluss der Allgeier SE gemäß der in der

Veröffentlichung angesprochenen IFRS-Normen. Keine der Feststellungen

betrifft die Einzelabschlüsse der beteiligten Gesellschaften. Damit haben

die Feststellungen keine Relevanz für die Ermittlung der im auf die Vorgänge

im Zusammenhang mit der Abspaltung entfallenden Steuern und die Liquidität

des Konzerns.

Die veröffentlichten Feststellungen betreffen lediglich den Ausweis der

Gesamtergebnisrechnung für das aufgegebene Geschäft im Konzernabschluss zum

31. Dezember 2020. Sie haben keine Auswirkungen auf den Ausweis de

fortgeführten Geschäfts des Allgeier-Konzerns zum 31. Dezember 2020. Damit

haben die Feststellungen auch keine Auswirkung auf die Konzernabschlüsse der

Allgeier SE für die Folgejahre ab 2021. Die Feststellungen haben auch keine

Auswirkung auf die Abschlüsse der Nagarro SE zum 31. Dezember 2020 oder

danach. Die Wirksamkeit der Abspaltung, die mit der rechtsverbindlichen

Eintragung im Handelsregister am 15. Dezember 2020 eingetreten ist, ist

ebenfalls nicht berührt.

Zu den Feststellungen im Einzelnen ist folgendes anzumerken:

1. Angeblicher Ausweis eines zu niedrigen Ergebnisses in der

IFRS-Gesamtergebnisrechnung

Die BaFin moniert, dass ein aus der Abspaltung entstehendes "Ergebnis au

abgespaltenem und veräußertem Geschäft in Höhe von mindestens 199 Millionen

Euro" nicht im aufgegebenen Geschäft ausgewiesen wurde. Diese Annahme

unterstellt sachlich, dass in der Bilanz aufgrund des Beschlusses der

Hauptversammlung vom 24. September 2020 über die Abspaltung zugleich eine

Dividendenverbindlichkeit in Höhe der Zeitwerte der abgespaltenen

Vermögenswerte zu zeigen ist, die dann aufgrund der am 15. Dezember 2020

tatsächlich erfolgten Abspaltung ausgebucht werden kann. Das von der BaFin

angesprochene Ergebnis aus der Abspaltung in Höhe von "mindestens 199

Millionen Euro" ist also durch die tatsächliche Durchführung der Abspaltung

am 15. Dezember 2020 entstanden, da mit der Durchführung der Abspaltung die

zuvor zu bildende Verbindlichkeit für die beschlossene Ausschüttung

beglichen wurde. Der Buchgewinn entsteht also durch die Ausschüttung selbst

und die damit bewirkte „Erfüllung“ der Ausschüttungsverbindlichkeit. Die

BaFin setzt damit die Abspaltung der Ausschüttung einer Sachdividende

gleich. Die Bildung der Ausschüttungsverbindlichkeit in Höhe von mindesten

199 Mio. Euro und ihre Kompensation durch die tatsächlich erfolgte

Ausschüttung in gleicher Höhe bewirkt in der Bilanz eine Saldierung der

beiden Positionen. Der im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 erfolgte

Bilanzausweis ist damit zutreffend und zeigt das zutreffende Bild der

Vermögens- und Finanzlage des Allgeier-Konzerns zum 31. Dezember 2020. Die

Bafin moniert letztlich, dass nicht die Ausschüttungsverbindlichkeit und da

zu ihrer Kompensation führende Ergebnis aus der Durchführung der Abspaltung

jeweils einzeln ausgewiesen wurden, sondern die Darstellung in saldierter

Form erfolgt ist. Festzuhalten ist, dass unabhängig vom IFRS-Ausweis mit der

Abspaltung die gesamte Nagarro-Gruppe wirksam aus dem Allgeier-Konzern

ausgeschieden und in die Aktiendepots der Aktionäre übergegangen ist. In der

Allgeier-Gruppe waren nach Durchführung der Abspaltung lediglich ein Teil

der Transaktionskosten verblieben.

2. Ausweis der Abschreibungen und Wertminderungen nach IFR

Die BaFin moniert ferner, dass die planmäßige Abschreibung der langfristigen

Vermögenswerte der zur Abspaltung vorgesehenen Nagarro-Gruppe bis zum Tag

des zivilrechtlichen Wirksamwerdens der Abspaltung, also den 15. Dezember

2020, erfolgte. Die Abschreibungen hätten in der IFRS-Darstellung aber nur

bis zu dem Tag berücksichtigt werden dürfen, an dem die Vermögenswerte zur

sofortigen Ausschüttung verfügbar waren und die Ausschüttung

höchstwahrscheinlich war. Dieser Tag soll nach Auffassung der BaFin bereit

der Tag der Hauptversammlung vom 24. September 2020 gewesen sein und nicht

wie von der Allgeier SE angenommen der Tag der Abspaltung am 15. Dezember

2020. Der Ausweis der planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen der

Nagarro-Gruppe im aufgegebenen Geschäft hängt davon ab, ab wann man die

Durchführung der Abspaltung als wahrscheinlich ansah. Dies war nach Ansicht

der Allgeier SE noch nicht mit der Hauptversammlung am 24. September 2020

der Fall. Immerhin gab es Einsprüche zu Protokoll, es musste für da

künftige Listing der Nagarro SE innerhalb enger Zeitfenster ein

Börsenprospekt geschrieben und genehmigt werden und nicht zuletzt handelte

es sich um das erste Corona-Jahr mit hohen Unsicherheiten. Es gab eine nicht

geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Abspaltung im Jahr 2020 nicht mehr

hätte stattfinden können. Daher hat die Allgeier SE erst mit der zur

Wirksamkeit erforderlichen Eintragung ins Handelsregister die

Wahrscheinlichkeit als ausreichend hoch angesehen und entsprechend

folgerichtig bilanziert. Wären die Abschreibungen auf das Vermögen der

Nagarro-Gruppe nur bis zum 24. September 2020 erfolgt, so wäre das im

aufgegebenen Geschäft gemäß IFRS gezeigte Ergebnis der Nagarro-Gruppe um 4,9

Mio. Euro höher gewesen. In jedem Fall wäre im aufgegebenen Geschäft nur ein

zeitanteiliges Ergebnis bis zur tatsächlich erfolgten Abspaltung gezeigt

worden. Der IFRS-Ausweis in der Konzerngesamtergebnisrechnung der Allgeier

SE für das Geschäftsjahr 2020 hat keine Auswirkungen auf das tatsächliche

Ergebnis oder Vermögen des Nagarro-Konzerns und auch keine Auswirkungen auf

das fortgeführte Geschäft des Allgeier-Konzerns und die Konzernabschlüsse

nach dem 31. Dezember 2020. Steuerlich ist der IFRS-Ausweis im

Konzernabschluss ohnehin nicht relevant.

3. Gesamtergebnis der Periode

Die BaFin rügt schließlich, dass das Gesamtergebnis der Periode im

Konzernabschluss 2020 um 14,478 Mio. Euro zu niedrig ausgewiesen wurde.

Hierbei bezieht sich die BaFin auf zwei Angaben, die unterhalb der Gewinn-

und Verlustrechnung gemacht wurden. Tatsächlich wurden an dieser Stelle im

Konzernabschluss für umklassifizierte versicherungsmathematische Gewinne ein

Betrag von -1,6 Mio. Euro und für Währungsdifferenzen ein Betrag von -5,6

Mio. Euro ausgewiesen. Bei beiden Beträgen ist in der Darstellung ein

Vorzeichenfehler unterlaufen. Die richtige Darstellung wäre ein Betrag von

+1,6 Mio. Euro für die versicherungsmathematischen Gewinne und ein Betrag

von +5,6 Mio. Euro für die Währungsdifferenzen gewesen. Die Differenz

beträgt in Summe 14,478 Mio. Euro. Es handelt sich um einen fälschlich

unzutreffenden Ausweis gemäß den IFRS-Normen. Dieser betrifft nur die

Darstellung des aufgegebenen Geschäfts in der Gesamtergebnisrechnung. In der

Konzernbilanz wurden die korrekten Vorzeichen berücksichtigt, so dass diese

von dem Fehler nicht betroffen ist. Der Ausweis hat ferner keine

Auswirkungen auf das fortgeführte Geschäft des Allgeier-Konzerns und auch

keine Auswirkungen auf die Konzernabschlüsse der Allgeier SE ab 2021.

Insgesamt ist festzustellen, dass ein Vorzeichenfehler bei der Darstellung

im aufgegebenen Geschäft wie vorstehend beschrieben unterlaufen ist. Diese

Darstellung gemäß IFRS-Normen betraf ausschließlich das aufgegebene Geschäft

in der Konzerngesamtergebnisrechnung. Das nach Auffassung der BaFin im

aufgegebenen Geschäft zu zeigende Ergebnis von mindestens 199 Mio. Euro ist

von einer entsprechenden Ausschüttungsverbindlichkeit in der Konzernbilanz

kompensiert worden. Es handelt sich also wie auch bei der Frage de

relevanten Stichtags für die Festlegung der Abschreibungen im aufgegebenen

Geschäft um eine reine IFRS-Ausweisfrage. Ein tatsächlicher substanzieller

Gewinn war nach der Durchführung der Abspaltung im Allgeier-Konzern nicht

verblieben, da die Abspaltung zu einer vollständigen Verlagerung de

Vermögens und des Wertes der Nagarro-Gruppe in die Depots der Aktionäre

geführt hat. Jedenfalls ist festzuhalten, dass das fortgeführte Geschäft der

Allgeier SE und die Konzernabschlüsse für die Folgejahre nicht von den

IFRS-Ausweisfragen betroffen sind. Auch die Wirksamkeit der Abspaltung und

die Konzernabschlüsse der Nagarro SE stehen nicht in Frage. Steuerlich haben

diese IFRS-Ausweisthemen keine Relevanz.

Kontakt:

Allgeier SE

Investor Relation

Dr. Christopher Große

Einsteinstraße 172

81677 München

Tel.: +49 (0)89/998421-0

Fax: +49 (0)89/998421-11

E-Mail: ir@allgeier.com

Web: www.allgeier.com

Allgeier SE ist ein Technologie-Unternehmen für digitale Transformation. Die

zur Allgeier-Gruppe gehörenden Unternehmen führen ihre Kunden im In- und

Ausland mit den umfassenden Software- und IT-Services durch die

Herausforderungen des digitalen Wandels und unterstützen die Digitalisierung

und Transformation geschäftskritischer Prozesse. Die mit über 2.000 Kunden

breite und stabile Kundenbasis besteht aus global agierenden Konzernen,

leistungsstarken mittelständischen Unternehmen sowie Auftraggebern de

öffentlichen Sektors auf allen föderalen Ebenen. Das Leistungsportfolio

reicht von den eigenen Software-Produkten und High-End-Softwareentwicklung

über die Beratung und Konzeption bis hin zur langfristigen Betreuung von

Softwareanwendungen in der Cloud oder anderen Umgebungen. In den beiden

Konzernsegmenten Enterprise IT und mgm technology partners sind über 3.100

Mitarbeiter an weltweit insgesamt 48 Standorten in der DACH-Region, in

Frankreich, Spanien, Portugal, Polen, Tschechien und den Niederlanden sowie

in Indien, Vietnam, Kanada und den USA tätig. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte

Allgeier im Gesamt-Konzern einen Umsatz von 489 Mio. Euro. Gemäß

Lünendonk®-Liste 2024 zählt Allgeier zu den führenden IT-Service-Unternehmen

in Deutschland. Allgeier SE ist am Regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse im General Standard gelistet (WKN A2GS63, ISIN

DE000A2GS633). Weitere Informationen unter: www.allgeier.com

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