ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der Aktie stärken

ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der Aktie stärken

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ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien

durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der

Aktie stärken

05.09.2024 / 18:04 CET/CEST

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ATOSS Software SE: Geplante Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien

durch AOB Invest und General Atlantic soll Streubesitz und Liquidität der

Aktie stärken

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN

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DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE

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VERÖFFENTLICHUNG.

Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten

Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von

Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software,

und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber

informiert, dass sie beabsichtigen Aktien der ATOSS Software für insgesamt

ca. EUR 130 Millionen im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eine

beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren zu

veräußern ("die Platzierung"). AOB Invest und General Atlantic

beabsichtigen, Anteile zu gleichen Teilen zu veräußern.

Im Zusammenhang mit der Platzierung haben AOB Invest und General Atlantic

ATOSS Software über ihre Absicht informiert, das zwischen den beiden

Parteien geschlossene Forward Purchase and Sale Agreement zum 30. Juni 2023

abzuwickeln, in dem ca. 5% der Anteile an ATOSS Software von AOB Invest an

General Atlantic zu einem vorher vereinbarten Preis übertragen werden (da

"Forward Purchase and Sale Agreement"). General Atlantic hat ATOSS Software

darüber hinaus mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Nettoerlös aus der

Platzierung vorrangig zur Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase

and Sale Agreements zu verwenden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Platzierung und der Abwicklung de

Forward Purchase and Sale Agreements wird AOB Invest mit einem Anteil von

ca. 22% (bisher 30,000028%) größte Aktionärin der ATOSS Software bleiben und

General Atlantic wird ihre Position auf ca. 22% (bisher 19,99%) erhöhen. Der

erfolgreiche Abschluss der Platzierung wird den Streubesitz erhöhen und

damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSS Software Aktie fördern sowie

die Basis der institutionellen Investoren verbreitern.

Andreas Obereder, Eigentümer der AOB Invest und Vorstandsvorsitzender der

ATOSS Software: "Mit der Erweiterung des Streubesitzes und der damit

verbundenen Erhöhung der Liquidität legen wir eine starke Basis für da

Wachstum der ATOSS Software und einen möglichen zukünftigen MDAX-Einstieg.

Als größter Aktionär bleibe ich ATOSS Software weiterhin sehr verbunden."

"Dieser strategische Schritt soll die Liquidität der ATOSS Software Aktie

erhöhen und gleichzeitig unsere direkte Beteiligung an dem Unternehmen

steigern", so Jörn Nikolay, Advisory Director bei General Atlantic. "Wir

sind weiterhin begeistert von den starken langfristigen Trends im Workforce

Management Markt und der anhaltend guten Performance von ATOSS Software. Wir

haben eine vertrauensvolle Beziehung zum Managementteam von ATOSS Software

aufgebaut und freuen uns darauf, dieses auch in den kommenden Jahren zu

unterstützen."

AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige

Lock-up-Periode nach Abschluss der Transaktion geeinigt. Beide Parteien

haben ATOSS Software darüber hinaus mitgeteilt, dass sie sich auch weiterhin

an die im Juni 2023 vereinbarte vierjährige Veräußerungssperre halten

werden, die es jeder Partei untersagt, die Mehrheit ihrer Anteile ohne die

Zustimmung der anderen Partei zu veräußern, was das langfristige Engagement

für ATOSS Software unterstreicht.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien,

Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung

rechtswidrig sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet

werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten

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dieser Bekanntmachung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,

sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.

Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software SE oder einer

ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,

Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung

noch irgendetwas in dieser Bekanntmachung darf als Grundlage für ein Angebot

in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder im Zusammenhang mit einem solchen

Angebot verwendet werden. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und wurden

nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung

(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von

Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung

nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach

dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in

dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren

ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.

Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.

Im Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung

beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die

"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie

aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Recht

des Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt,

die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19 (5) des Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der

geänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter

Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem

Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) an

die sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese

Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die

keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser

Mitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Investition oder

Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur

Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen

eingegangen.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der

Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung

erlauben würden, in der ein solches Vorgehen ungesetzlich wäre. Personen,

die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich

über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Anstehende Termine:

23.10.2024 Quartalsmitteilung zum 9-Monatsabschlu

ATO

Die ATOSS Software SE ist Anbieter von Technologie- und Beratungslösungen

für professionelles Workforce Management und bedarfsoptimierten

Personaleinsatz. Ob klassische Zeitwirtschaft, mobile Apps, detaillierte

Personalbedarfsermittlung, anspruchsvolle Einsatzplanung oder strategische

Kapazitäts- und Bedarfsplanung, ATOSS hat die passende Lösung - in der Cloud

oder On-Premises. Die modularen Produktfamilien zeichnen sich durch höchste

Funktionalität, High-End Technologie und Plattformunabhängigkeit aus. ATO

Workforce Management Lösungen leisten bei rund 15.600 Kunden in 50 Ländern

einen messbaren Beitrag zu mehr Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit.

Gleichzeitig sorgen sie für mehr Planungsgerechtigkeit und Zufriedenheit am

Arbeitsplatz. Zu den Kunden gehören Unternehmen wie ALDI SÜD, ATU, C&A,

Deutsche Bahn, Douglas, Edeka, Lufthansa, Landeshauptstadt München, LMU

Klinikum München, OBI, Universitätsklinikum Frankfurt und W.L. Gore &

Associates. Weitere Informationen: www.atoss.com

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