ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen

ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen

^

EQS-News: ATOSS Software SE / Schlagwort(e): Sonstige

ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB

Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der

Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen

06.09.2024 / 07:28 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN

STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN

DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITERE

INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEM WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER

VERÖFFENTLICHUNG.

Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größten

Aktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft von

Andreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software,

und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüber

informiert, dass die angekündigte Privatplatzierung im Wege eine

beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren

erfolgreich abgeschlossen wurde, im Rahmen derer beide Parteien 541.667

Aktien der ATOSS Software zu einem Platzierungspreis von EUR120,00 je Aktie,

insgesamt 1.083.334 Aktien (entsprechend ca. 6,81% des Grundkapitals der

ATOSS Software) mit einem Gesamtplatzierungsvolumen von ca. EUR130 Mio.

veräußert haben (die "Platzierung").

Im Zusammenhang mit der Platzierung werden AOB Invest und General Atlantic

die zwischen den beiden Parteien am 30. Juni 2023 geschlossene Forward

Purchase and Sale Vereinbarung abwickeln, in der ca. 5% der Anteile an ATO

Software von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbarten

Preis übertragen werden (die "Forward Purchase and Sale Vereinbarung").

General Atlantic beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung primär zur

Finanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zu

verwenden.

AOB Invest bleibt mit einem Anteil von ca. 21,59% (bisher 30,000028%) die

größte Aktionärin der ATOSS Software und General Atlantic erhöht ihre

Position auf ca. 21,58% (bisher 19,99%). Die Platzierung wird den

Streubesitz erhöhen und damit voraussichtlich die Liquidität der ATO

Software Aktie fördern sowie die Basis der institutionellen Investoren

verbreitern.

AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägige

Lock-up-Periode geeinigt. Beide Parteien halten sich auch an die im Juni

2023 vereinbarte vierjährige Sperrfrist, die es jeder Partei verbietet, die

Mehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern,

was das langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.

Berenberg, Goldman Sachs und Jefferies agierten als Joint Global

Coordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung. Hengeler Mueller

beriet AOB Invest, Milbank beriet General Atlantic und Willkie Farr &

Gallagher beriet die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners bei der

Platzierung.

Wichtiger Hinwei

Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien,

Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung

rechtswidrig sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitet

werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten

Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz

dieser Bekanntmachung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,

sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.

Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software SE oder einer

ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,

Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung

noch irgendetwas in dieser Bekanntmachung darf als Grundlage für ein Angebot

in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder im Zusammenhang mit einem solchen

Angebot verwendet werden. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und wurden

nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung

(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von

Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung

nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach

dem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden.

Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren

richtete sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraum

ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.

Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.

Im Vereinigten Königreich richtete sich die in dieser Bekanntmachung

beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die

"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sie

aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Recht

des Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt,

die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in seiner

geänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unter

Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem

Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) an

die sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese

Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, die

keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser

Mitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Investition oder

Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stand nur

Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen

durchgeführt.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der

Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung

erlauben würden, in der ein solches Vorgehen ungesetzlich wäre. Personen,

die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich

über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

---------------------------------------------------------------------------

06.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: ATOSS Software SE

Rosenheimer Str. 141 h

81671 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 4 27 71-0

Fax: +49 (0)89 4 27 71-100

E-Mail: investor.relations@atoss.com

Internet: www.atoss.com

ISIN: DE0005104400

WKN: 510440

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1982843

Ende der Mitteilung EQS News-Service

---------------------------------------------------------------------------

1982843 06.09.2024 CET/CEST

°