CureVac erhält positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im Rechtsstreit mit BioNTech SE

CureVac erhält positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen Patentamt im Rechtsstreit mit BioNTech SE

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Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Patent

CureVac erhält positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen

Patentamt im Rechtsstreit mit BioNTech SE

27.03.2025 / 21:05 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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CureVac erhält positive Entscheidung zur Patentgültigkeit vom Europäischen

Patentamt

im Rechtsstreit mit BioNTech SE

* Europäisches Patentamt weist Einspruch von BioNTech SE vom April 2023

gegen die Gültigkeit von EP 3 708 668 B1 weitestgehend zurück und hält

Patent in geänderter Form aufrecht

* Anhörung zur Verletzung von EP 3 708 668 B1 für den 1. Juli 2025 vor dem

Landgericht Düsseldorf angesetzt

* Bestätigung der Gültigkeit des Patents in geänderter Form ist wichtiger

Meilenstein in breitem Patentstreit in Deutschland zur Würdigung von

CureVacs bahnbrechenden mRNA-Innovationen

TÜBINGEN, Deutschland/BOSTON, USA - 27. März 2025 - CureVac N.V. (Nasdaq:

CVAC) („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine

neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA)

entwickelt, gab heute bekannt, dass das Europäische Patentamt (EPA) die

Gültigkeit des europäischen CureVac-Patents EP 3 708 668 B1 mit Anpassungen

bestätigt hat. Die Anpassungen präzisieren nochmals den Schutzbereich de

Patents. Im Anschluss an die heutige Anhörung hat die Einspruchsabteilung

den ursprünglich von BioNTech SE im April 2023 eingelegten Einspruch,

weitestgehend zurückgewiesen und das Patent in abgeänderter Form

aufrechterhalten. Mit ihrem Einspruch hatte BioNTech SE die Gültigkeit de

Patents angefochten.

Das Urteil stellt einen wichtigen Meilenstein im laufenden Patentstreit

zwischen CureVac und BioNTech in Deutschland dar, bei dem es um insgesamt

sechs Schutzrechte geht. Nach dem heutigen Urteil wird das Landgericht

Düsseldorf entscheiden, ob das Patent in seiner angepassten Fassung verletzt

wurde. Eine Anhörung hierzu ist für den 1. Juli 2025 angesetzt. Eine

positive Entscheidung zur Patentverletzung würde ein Verfahren zur

Festsetzung des Schadenersatzes vor demselben Gericht auslösen.

"Wir begrüßen die Entscheidung des EPA, das EP 3 708 668 B1

aufrechtzuerhalten, und sind überzeugt, dass das Patent auch in seiner

angepassten Form verletzt ist. Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger

Schritt auf unserem Weg zur Anerkennung des bedeutenden Beitrags, den

CureVac als Pionier in der mRNA-Technologie für sichere und wirksame

COVID-19-Impfstoffe geleistet hat", sagte Dr. Alexander Zehnder,

Vorstandsvorsitzender von CureVac. "Diese Bemühungen in Europa und den USA

sind ein mehrstufiger Prozess. Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, da

unsere Beiträge auf dem Gebiet der mRNA-Technologie anerkannt und fair

entschädigt werden müssen. Es ist unser Ziel, mit unseren Fortschritten

weiterhin die Grenzen von mRNA-basierten Arzneimitteln erweitern."

EP 3 708 668 B1 beschreibt die sogenannte Split-Poly-A-Tail-Technologie.

Dies ist eine Grundlagenerfindung von CureVac, die die medizinische

Wirksamkeit der mRNA durch eine verbesserte Expression des auf ihr kodierten

Proteins erhöht.

CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und

Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft

und in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP

und John M. Erbach von Spotts Fain, PC vertreten.

Über CureVac

CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein wegweisendes multinationale

Biotech-Unternehmen, das im Jahr 2000 gegründet wurde, um die Technologie

der Boten-RNA (mRNA) für die Anwendung in der Humanmedizin voranzutreiben.

In mehr als zwei Jahrzehnten der Entwicklung, Optimierung und Herstellung

dieses vielseitigen biologischen Moleküls für medizinische Zwecke hat

CureVac grundlegende Schlüsseltechnologien eingeführt und verfeinert, die

für die Produktion von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 unerlässlich waren,

und legt derzeit den Grundstein für die Anwendung von mRNA in neuen

therapeutischen Bereichen mit hohem ungedecktem Bedarf. CureVac nutzt die

mRNA-Technologie in Kombination mit fortschrittlichen Omics- und

computergestützten Werkzeugen, um standardisierte und personalisierte

Krebsimpfstoffkandidaten zu entwerfen und zu entwickeln. Darüber hinau

entwickelt das Unternehmen Programme für prophylaktische Impfstoffe und

Behandlungen, die den menschlichen Körper in die Lage versetzen, seine

eigenen therapeutischen Proteine zu produzieren. CureVac hat seinen

Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und unterhält außerdem Standorte in den

Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA. Weitere Informationen finden

Sie unter www.curevac.com.

CureVac Medien- und Investor-Relations-Kontakt

Dr. Sarah Fakih, Vice President Corporate Communications and Investor

Relation

CureVac, Tübingen, Deutschland

T: +49 7071 9883-1298

M: +49 160 90 496949

sarah.fakih@curevac.com

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Services GmbH, CureVac Belgium SA und CureVac Netherlands B.V. (nachfolgend

„das Unternehmen“) hinsichtlich zukünftiger Ereignisse oder zukünftiger

Ergebnisse ausdrücken, im Gegensatz zu Aussagen, die historische Fakten

wiedergeben. Beispiele hierfür sind Aussagen über die Erwartung, dass die

Beiträge des Unternehmens zur mRNA-Technologie anerkannt werden und

Fortschritte bei der Verbreitung von mRNA-basierten Arzneimitteln erzielt

werden. In einigen Fällen können Sie solche zukunftsgerichteten Aussagen an

Begriffen wie „antizipieren“, „beabsichtigen“, „glauben“, „schätzen“,

„planen“, „anstreben“, „projizieren“, „erwarten“, „können“, „werden“,

„würden“, „könnten“, „potentiell“, „beabsichtigen“ oder „sollten“, dem

Negativ dieser Begriffe oder ähnlichen Ausdrücken erkennen.

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Annahmen des Managements sowie auf Informationen, die dem Unternehmen

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zu vermarkten, der Fähigkeit, Produkte herzustellen, mögliche Änderungen der

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durch zunehmenden Wettbewerb und Konsolidierung in der Branche de

Unternehmens, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft und

die Betriebsergebnisse des Unternehmens, die Fähigkeit, das Wachstum zu

bewältigen, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal, die Abhängigkeit vom

Schutz des geistigen Eigentums, die Fähigkeit, für die Sicherheit der

Patienten zu sorgen, Schwankungen der Betriebsergebnisse aufgrund der

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Sprache: Deutsch

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