EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig (deutsch)

EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig (deutsch)

bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig

^

EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache

bet-at-home.com AG: Urteils des Schweizer Bundesgericht zur

Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten ist rechtskräftig

11.11.2024 / 15:58 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

AD-HOC INFORMATION

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG

(EU) NR. 596/2014

Urteils des Schweizer Bundesgericht zur Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten

ist rechtskräftig

Düsseldorf, 11. November 2024.

Die bet-at-home.com AG (nachfolgend "Gesellschaft") hatte am 11.07.2024

bekannt gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschieden

hat, dass das Angebot von Sportwetten in der Schweiz durch die

Tochtergesellschaft der Gesellschaft, die bet-at-home.com Internet Ltd.,

Malta, der Umsatzsteuer unterliegt. Die Gesellschaft hat heute Kenntni

davon erlangt, dass diese Entscheidung, die sich auf die Jahre 2014 bis 2017

bezieht, letztinstanzlich bestätigt wurde.

Die Gesellschaft hatte in diesem Zusammenhang bereits eine Rückstellung in

Höhe von 4,8 Mio. EUR zum 30.09.2024 gebildet (siehe u.a.

Konzernquartalsmitteilung zum 30.09.2024) und seitdem angepasst, so da

nach Auffassung der Gesellschaft die zu erwartenden Steuernachzahlungen

(inkl. Zinsen) von der Rückstellung abgedeckt sind. Der Stand der

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente innerhalb des Konzerns der

Gesellschaft belief sich zum 30.09.2024 auf insgesamt 34,165 Mio. EUR und

hat sich seitdem leicht erhöht.

Eine Anpassung der am 05.11.2024 veröffentlichten Prognose für da

Geschäftsjahr 2024 ist nicht veranlasst. Zudem werden durch die Entscheidung

keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die geschäftlichen

Aktivitäten in der Schweiz erwartet.

Kontakt

Investor Relation

ir@bet-at-home.com

+49 211 545 598 77

www.bet-at-home.ag

Ende der Insiderinformation

---------------------------------------------------------------------------

11.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: bet-at-home.com AG

Tersteegenstrasse 30

40474 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49 211 545 598 77

Fax: +49 211 545 598 78

E-Mail: ir@bet-at-home.com

Internet: www.bet-at-home.ag

ISIN: DE000A0DNAY5

WKN: A0DNAY

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 2027217

Ende der Mitteilung EQS News-Service

---------------------------------------------------------------------------

2027217 11.11.2024 CET/CEST

°