EQS-Adhoc: DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel (deutsch)

EQS-Adhoc: DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel (deutsch)

DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel

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DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache

DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger

Arzneimittel

27.02.2025 / 12:36 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Frauenfeld, 27. Februar 2025

Medienmitteilung

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Vorlagefragen des deutschen

Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache C-517/23 / Apothekerkammer

Nordrhein (AKNR) beantwortet. Der EuGH hält Preiswerbung für den Bezug

verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) weiterhin für zulässig. Au

Sicht des EuGH dürfen die Mitgliedsstaaten jedoch Werbeaktionen verbieten,

die Gutscheine für Folgekäufe zum Inhalt haben, insofern diese auch für

nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) eingelöst werden können.

Rx-Rabattaktionen mit Gutscheinen für Gesundheits- und Pflegeprodukte (BPC)

bleiben möglich. Der BGH muss jetzt in einem nächsten Schritt über die

Revision der AKNR entscheiden. DocMorris wird die Chancen der

Digitalisierung und des E-Rezept-Wachstums in Deutschland weiterhin nutzen.

Hintergrund der Rechtssache

Die AKNR erwirkte in den Jahren 2012 bis 2015 eine Vielzahl an

Verbotsverfügungen gegen DocMorris, deren Rabattaktionen sie als Versto

gegen die arzneimittelrechtliche Preisregulierung ansah. Im Jahr 2016

entschied der EuGH jedoch, dass eine starre Preisbindung bei

verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstösst (EuGH,

Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). DocMorris klagte daraufhin

auf Schadensersatz gegen die AKNR. Der BGH hat den Fall dem EuGH zur

Vorabentscheidung vorgelegt.

Kontakt für Analysten und Investoren

Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability

E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10

Kontakt für Medien

Torben Bonnke, Director Communication

E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1

Agenda

13. März 2025 Jahresergebnis 2024 und Ausblick 2025 (Conference

Call/Webcast)

10. April Q1/2025 Trading Update

2025

8. Mai 2025 Ordentliche Generalversammlung, Zürich

19. August Halbjahresergebnis 2025 (Conference Call/Webcast)

2025

16. Oktober Q3/2025 Trading Update

2025

DocMorri

Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen

Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit

starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die

Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten

Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27

Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt da

Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und

Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet

DocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum an

Produkten und Dienstleistungen. Sie verfolgt da-mit die Vision, ein

digitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihre

Gesundheit mit einem Klick managen können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600

Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frankreich, Portugal

und der Schweiz mit über 10 Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von

CHF 1'085 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange

kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere

Informationen unter corporate.docmorris.com.

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DocMorris AG

Walzmühlestrasse 49

8500 Frauenfeld

Schweiz

ISIN: CH0042615283

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 2092779

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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