EQS-Adhoc: dormakaba Verwaltungsrat schlägt Marianne Janik und Ilias Läber als Mitglieder zur Wahl vor (deutsch)

EQS-Adhoc: dormakaba Verwaltungsrat schlägt Marianne Janik und Ilias Läber als Mitglieder zur Wahl vor (deutsch)

dormakaba Verwaltungsrat schlägt Marianne Janik und Ilias Läber als Mitglieder zur Wahl vor

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dormakaba Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Jahresergebni

dormakaba Verwaltungsrat schlägt Marianne Janik und Ilias Läber al

Mitglieder zur Wahl vor

03.09.2024 / 06:30 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Der Verwaltungsrat von dormakaba schlägt der Generalversammlung vom 10.

Oktober 2024 die Wahl von Marianne Janik und Ilias Läber als neue

unabhängige Mitglieder des Gremiums vor. John Liu wird sich aus dem Gremium

zurückziehen. Alle anderen Mitglieder stellen sich für eine weitere Amtszeit

zur Wiederwahl. Im Zusammenhang mit den Nominierungen gibt dormakaba zudem

einen Entscheid der Schweizer Übernahmekommission bekannt.

Rümlang, 3. September 2024 - Marianne Janik (58) ist eine

Führungspersönlichkeit mit starkem Leistungsausweis in der Transformation

und im Management von Unternehmen in technologieorientierten und

industriellen Branchen. Von 2011 bis April 2024 hatte sie verschiedene

Führungspositionen bei Microsoft inne, seit 2020 als Geschäftsführerin von

Microsoft Deutschland. Davor arbeitete sie als General Manager EMEA

Electricity bei Elster, einem führenden Hersteller von Energiemess- und

-regelgeräten, sowie als Mitglied der Geschäftsleitung von ESG, einem

führenden Anbieter von System- und Softwarelösungen für

Regierungsorganisationen. Marianne Janik ist Mitglied des Aufsichtsrats von

KPMG Deutschland, und war bis Ende Juni 2024 Mitglied der Verwaltung de

Migros-Genossenschafts-Bundes in der Schweiz. Sie ist französische und

deutsche Staatsbürgerin und hat an der Universität Würzburg in

internationalem Recht promoviert.

Ilias Läber (50) ist seit 2021 CEO von Spectrum Value Management, dem

Familien-Office einer Schweizer Industriellenfamilie. Er ist zudem

Mitgründer und Managing Partner des Spectrum Entrepreneurial Ownership Fund

(seit 2022), eines Investmentfonds, der ein konzentriertes Portfolio an

grossen Minderheitsbeteiligungen von börsenkotierten europäischen

Mid-Cap-Unternehmen hält, darunter eine Beteiligung an dormakaba. IIia

Läber verfügt über langjährige Erfahrung als Verwaltungsrat verschiedener

börsenkotierter Unternehmen, darunter Holcim (Mitglied seit 2022), CANCOM SE

(Mitglied seit 2024) und Panalpina Welttransport Holding AG (Mitglied

zwischen 2013 bis 2019). Er begann seine berufliche Laufbahn bei McKinsey &

Company (2001 bis 2008) und war Partner bei Cevian Capital (2008 bis 2019).

Ilias Läber ist Schweizer Staatsbürger. Er besitzt einen MSc in

Ingenieurwissenschaften der ETH Zürich und hat an der Universität Zürich in

Volkswirtschaft promoviert.

John Y. Liu, Mitglied des Verwaltungsrats von dormakaba seit 2020, wird sich

an der kommenden Generalversammlung aus dem Gremium zurückziehen. Der

Verwaltungsrat ist ihm für seine bedeutenden Beiträge zu den Fortschritten

der dormakaba Gruppe zu grossem Dank verpflichtet und wünscht ihm für seine

künftigen Vorhaben alles Gute.

Die heute bekannt gegebenen Nominationen füllen auch die Vakanz, die sich

aus der Ernennung von Till Reuter zum CEO von dormakaba per 1. Januar 2024

und seinem gleichzeitigen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat ergab. Nach der

Wahl der Kandidierenden wird der Verwaltungsrat wieder aus zehn

nicht-exekutiven, unabhängigen Mitgliedern bestehen.

Weitere Einzelheiten zur diesjährigen Generalversammlung werden in der

Einladung enthalten sein, die im Laufe dieses Monats verschickt wird.

dormakaba gibt Entscheid der Übernahmekommission in Zusammenhang mit

Nominierungen bekannt

In Verbindung mit den Nominierungen zur Wahl in den Verwaltungsrat gibt die

dormakaba Holding AG ebenso bekannt, dass die Übernahmekommission das Gesuch

der dormakaba Holding AG, der Familie Mankel Industriebeteiligungs GmbH +

Co. KGaA und der Mankel Family Office GmbH betreffend Feststellung de

Nichtbestehens einer Angebotspflicht gutgeheissen hat. Die dormakaba Holding

AG ist verpflichtet, das Dispositiv der Verfügung der Übernahmekommission zu

publizieren. Dies muss auch in französischer Sprache erfolgen.

Verfügung 882/01 der Übernahmekommission vom 29. August 2024 betreffend da

Gesuch der dormakaba Holding AG, der Familie Mankel Industriebeteiligung

GmbH + Co. KGaA und der Mankel Family Office GmbH betreffend Feststellung

des Nichtbestehens einer Angebotspflicht betreffend dormakaba Holding AG:

"Die Übernahmekommission verfügt:

1. Es wird festgestellt, dass weder der Antrag des Verwaltungsrats der

dormakaba Holding AG auf Wahl eines Vertreters der SEO Management AG in

den Verwaltungsrat noch dessen Wahl durch die Generalversammlung der

dormakaba Holding AG die Angebotspflicht im Sinne von Art. 135 Abs. 1

FinfraG bezüglich dormakaba Holding AG auslöst.

2. Es wird festgestellt, dass das künftige Verhalten und Handeln der

Vertreter der Mankel/Brecht-Bergen Familie und der

Kaba-Familienaktionäre sowie der SEO Management AG im Verwaltungsrat der

dormakaba Holding AG in ihrer Funktion als Verwaltungsräte nicht die

Angebotspflicht im Sinne von Art. 135 Abs. 1 FinfraG bezüglich der

Gesellschaft auslöst, soweit sie die "Principles of Conduct to Prevent

Inadvertent Acting in Concert" einhalten.

3. Die vorliegende Verfügung wird frühestens am Tag der Publikation der

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung von dormakaba Holding AG

mit einem entsprechenden Wahlantrag auf der Website der

Übernahmekommission veröffentlicht. dormakaba Holding AG hat da

Dispositiv dieser Verfügung zu veröffentlichen.

4. Zulasten der dormakaba Holding AG, der Familie Mankel

Industriebeteiligungs GmbH + Co. KGaA und der Mankel Family Office GmbH

wird eine Gebühr von CHF 20'000 erhoben, unter solidarischer Haftung."

Der Verwaltungsrat der dormakaba Holding AG hat entschieden, keine

Stellungnahme gemäss Art. 61 Abs. 3 lit. a der Übernahmeverordnung (UEV; SR

954.195.1) zu veröffentlichen.

Eine Aktionärin oder ein Aktionär, welche oder welcher eine Beteiligung von

mindestens drei Prozent der Stimmrechte an der dormakaba Holding AG, ob

ausübbar oder nicht (qualifizierte Aktionärin oder qualifizierter Aktionär,

Art. 56 UEV), nachweist und am Verfahren bisher nicht teilgenommen hat, kann

gegen die vorliegende Verfügung Einsprache erheben. Die Einsprache ist bei

der Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen nach der

Veröffentlichung des Dispositivs der vorliegenden Verfügung einzureichen.

Sie muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der

Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58 Abs. 3 UEV).

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Französische Version / Traduction française du texte original en allemand

Décision 882/01 de la Commission des OPA du 29 août 2024 concernant la

requête de dormakaba Holding SA, Familie Mankel Industriebeteiligungs GmbH +

Co. KGaA et Mankel Family Office GmbH concernant la constatation de

l'absence d'obligation de présenter une offre pour dormakaba Holding SA:

"La Commission des OPA décide:

1. Il est constaté que ni la proposition du conseil d'administration de

dormakaba Holding SA d'élire un représentant de SEO Management SA au

conseil d'administration, ni l'élection de celui-ci par l'assemblée

générale de dormakaba Holding SA ne déclenchent l'obligation de

présenter une offre au sens de l'art. 135 al. 1 LIMF pour dormakaba

Holding SA.

2. Il est constaté que le comportement et les actions futures de

représentants de la famille Mankel/Brecht-Bergen et des actionnaire

familiaux Kaba de même que de SEO Management SA au conseil

d'administration de dormakaba Holding SA en leur qualité

d'administrateurs ne déclenchent pas l'obligation de présenter une offre

au sens de l'art. 135 al. 1 LIMF pour la société, dans la mesure où il

respectent les "Principles of Conduct to Prevent Inadvertent Acting in

Concert".

3. La présente décision est publiée sur le site internet de la Commission

des OPA au plus tôt le jour de la publication de la convocation à

l'assemblée générale ordinaire de dormakaba Holding SA avec une

proposition d'élection correspondante. dormakaba Holding SA doit publier

le dispositif de la présente décision.

4. dormakaba Holding SA, Familie Mankel Industriebeteiligungs GmbH + Co.

KGaA et Mankel Family Office GmbH acquitteront un émolument de CHF

20'000, avec responsabilité solidaire."

Le conseil d'administration de dormakaba Holding SA a décidé de ne pa

publier de prise de position conformément à l'art. 61 al. 3 let. a de

l'Ordonnance sur les OPA (OOPA; RS 954.195.1).

L'actionnaire qui prouve détenir au minimum 3% des droits de vote,

exerçables ou non, de dormakaba Holding AG (actionnaire qualifié, art. 56

OOPA) et qui n'a pas participé à la procédure peut former opposition contre

la présente décision. L'opposition doit être déposée auprès de la Commission

des OPA dans les cinq jours de bourse suivant la publication du dispositif

de la présente décision. L'opposition doit comporter une conclusion, une

motivation sommaire et la preuve de la participation de son auteur

conformément à l'art. 56 al. 3 et 4 OOPA (art. 58 al. 3 OOPA).

Weitere Informationen für:

Aktionäre Medien

Patrick Grawehr Patrick Lehn

Chief Legal Officer / Secretary to Press Officer

the Board

T: +41 44 818 92 86

[1]

patrick.grawehr@dormakaba.com

[1]

patrick.lehn@dormakaba.com

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: dormakaba Holding AG

Hofwisenstrasse 24

8153 Rümlang

Schweiz

Telefon: +41 448189011

E-Mail: info@dormakaba.com

Internet: https://www.dormakabagroup.com

ISIN: CH0011795959

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 1980063

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