EQS-Adhoc: Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300 m Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225 m 0.00 % Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück (deutsch)

EQS-Adhoc: Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300 m Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225 m 0.00 % Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück (deutsch)

Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300 m Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225 m 0.00 % Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück

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EQS-Ad-hoc: Redcare Pharmacy N.V. / Schlagwort(e):

Anleiheemission/Finanzierung

Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300 m

Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225 m

0.00 % Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück

08.04.2025 / 23:21 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER ODER AN PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, FÜR DIE

EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE.

DIESE MITTEILUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT IN

KEINER RECHTSORDNUNG EIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DAR.

Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300 m

Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225 m

0.00 % Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück

* Gesamtnennbetrag: EUR 300 Mio.

* Kupon: 1,75 % per annum, zahlbar halbjährlich

* Wandlungsprämie: 42,5 %

* Rückzahlungsbetrag: Aufgezinster Rückzahlungsbetrag

* Laufzeit: 7 Jahre

* Der erzielte Nettoerlös soll für den Rückkauf der ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2028 und für

allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

Sevenum, Niederlande, 08. April 2025. Redcare Pharmacy N.V. (die

„Gesellschaft“), eine führende Online-Apotheke in Europa, hat erfolgreich

nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen im

Gesamtnennbetrag von EUR 300 Mio. und einer Laufzeit von 7 Jahren (die

„Wandelschuldverschreibungen“) platziert, die in neue, auf den Inhaber

lautende Stammaktien der Gesellschaft (die „Neuen Aktien“) oder in

bestehende Aktien gleicher Gattung, die von der Gesellschaft zum jeweiligen

Wandlungstag als eigene Aktien, direkt oder indirekt, gehalten werden,

wandelbar sind (die Neuen Aktien zusammen mit diesen bestehenden Aktien die

„Lieferaktien“). Die angebotenen Wandelschuldverschreibungen sind in

Lieferaktien wandelbar, die, auf Grundlage des anfänglichen Wandlungspreise

und vorbehaltlich von Anpassungen, etwa 8,4 % des aktuell ausgegebenen und

ausstehenden Aktienkapitals der Gesellschaft entsprechen. Gleichzeitig hat

die Gesellschaft einen Teil ihrer ausstehenden nicht nachrangigen,

unbesicherten Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 225

Mio. mit einem Kupon von 0,00 % und Fälligkeit im Jahr 2028 (ISIN

DE000A287RE9) (die „Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen“) erfolgreich

zurückgekauft. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung de

Aufsichtsrats heute beschlossen, die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen

zu genehmigen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die

Wandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen.

Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös für den Rückkauf der Ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2028 und für allgemeine

Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je EUR 100.000

werden zu ihrem Nennbetrag begeben, und, sofern sie nicht zuvor gewandelt,

zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, am oder um den 16.

April 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag plu

Rücknahmeprämie), welcher bei 110 % des Nennbetrags festgelegt wird (der

„Aufgezinste Rückzahlungsbetrag“), zurückgezahlt. Die

Wandelschuldverschreibungen sind mit einem Kupon von 1,75 % per annum

ausgestattet, der halbjährlich zahlbar ist. Der anfängliche Wandlungsprei

wurde auf EUR 173,74 festgelegt, was einer Wandelprämie von 42,5 % über dem

Referenzpreis von EUR 121,92 entspricht. Dieser Referenzpreis wurde durch

den Xetra Schlusspreis am 08. April 2025 minus einen Abschlag von 7 %

bestimmt. Unter Berücksichtigung des aufgezinsten Rückzahlungsbetrag

beträgt der effektive Wandlungspreis der Wandelschuldverschreibungen bei

Fälligkeit ungefähr EUR 191,11, was einer effektiven Prämie von etwa 56,8 %

über dem Referenzpreis von EUR 121,92 entspricht.

Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 16. April 2025 sein. Die

Gesellschaft beabsichtigt, die Wandelschuldverschreibungen innerhalb von

zwei Wochen nach dem Valutatag in den Handel im Freiverkehr an der

Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden in einem beschleunigten

Bookbuilding-Verfahren nur institutionellen Anlegern außerhalb der

Vereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S (Kategorie 1) gemäß dem

United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie

außerhalb Australiens, Japans, Südafrika und jeder anderen Jurisdiktion, in

der das Anbieten oder Verkaufen der Wandelschuldverschreibung nach geltendem

Recht verboten wäre, angeboten. In Kanada wurde das Angebot nur an

institutionelle Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder

Alberta gerichtet, welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen

gleichzeitig akkreditierte Investoren und kanadische zugelassene Investoren

sind.

Gemäß den Bedingungen des Angebots der Wandelschuldverschreibungen wird sich

die Gesellschaft verpflichten, während einer Lock-up Periode, die 90

Kalendertage nach dem Valutatag endet, vorbehaltlich bestimmter üblicher

Ausnahmen, keine Wertpapiere zu verkaufen, die den

Wandelschuldverschreibungen oder den Aktien der Gesellschaft im Wesentlichen

ähnlich sind.

Nach Abschluss des umgekehrten Bookbuilding-Verfahrens hat die Gesellschaft

dem Rückkauf Ausstehender Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag

von EUR 157,9 Mio. (entsprechend ca. 70,2 % des ausstehenden Nennwerts)

zugestimmt. Der Kaufpreis pro Ausstehender Wandelschuldverschreibung im

Nennwert von jeweils EUR 100.000 beträgt EUR 99.200. Nach Abschluss de

Rückkaufs werden die zurückgekauften Ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen eingezogen und es verbleiben EUR 67,1 Mio. im

Gesamtnennbetrag an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen im Umlauf. Die

Abwicklung des Rückkaufs wird voraussichtlich am oder um den 22. April 2025

erfolgen.

Kontakt: rikutis consulting

Thomas Schnorrenberg

Mobil: + 49 151 46 53 13 17

E-Mail: press@redcare-pharmacy.com

Ende der Insiderinformation

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über Redcare Pharmacy

Im Jahr 2001 gegründet, ist Redcare Pharmacy (vormals Shop Apotheke Europe)

heute die führende Online-Apotheke in Europa und aktuell in sieben Ländern

aktiv: Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, den

Niederlanden und der Schweiz.

Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Sevenum, NL im Herzen Europas, mit

weiteren Standorten in Köln, Berlin, München, Tongeren, Warschau, Mailand,

Lille und Eindhoven.

Als die One-Stop-Pharmacy der Zukunft bietet Redcare Pharmacy über 13

Millionen aktiven Kund:innen ein vielseitiges Sortiment von mehr als 250.000

Produkten zu fairen Preisen. Neben rezeptfreien Medikamenten,

Nahrungsergänzungsmitteln, Beauty- und Körperpflegeprodukten sowie einer

umfangreichen Auswahl an gesundheitsbezogenen Artikeln in allen Märkten,

bietet das Unternehmen auch verschreibungspflichtige Medikamente für

Kund:innen in Deutschland, der Schweiz und in den Niederlanden an.

Pharmazeutische Sicherheit hat immer oberste Priorität. Im Herzen eine

Apotheke, steht die fundierte pharmazeutische Beratung klar im Fokus von

Redcare. Dabei steht Care im Namen für ein vielseitiges Angebot von

Dienstleistungen für alle Lebensphasen und Gesundheits-themen: Von

Marktplätzen über einzigartige Lieferoptionen bis hin zu

Medikations-management.

ANSPRECHPARTNER

Investor Relations Kontakt und verantwortliche Person für diese

Veröffentlichung:

Monica Ambrosi (Associate Director, Investor Relations)

investors@redcare-pharmacy.com

Presse Kontakt:

Sven Schirmer (Director, Corporate Communications)

press@redcare-pharmacy.com

Wichtige Hinweise

DIESE MITTEILUNG IST NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, WEDER

DIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA

(EINSCHLIESSLICH IHRER TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, JEDES BUNDESSTAATS DER

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DES DISTRICT OF COLUMBIA) ODER IN EINER

ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE DER WERTPAPIERE NACH

GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄREN.

DIESE MITTEILUNG DARF NICHT AN ANDERE PERSONEN WEITERGELEITET ODER VERTEILT

WERDEN UND DARF IN KEINER WEISE VERVIELFÄLTIGT WERDEN. JEGLICHE

WEITERLEITUNG, VERTEILUNG ODER VERVIELFÄLTIGUNG DIESER MITTEILUNG, GANZ ODER

TEILWEISE, IST UNERLAUBT. DIE NICHTBEACHTUNG DIESER ANWEISUNG KANN ZU EINEM

VERSTOSS GEGEN DEN UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEIL

GELTENDEN FASSUNG („SECURITIES ACT“) ODER DIE GELTENDEN GESETZE EINER

ANDEREN RECHTSORDNUNG FÜHREN.

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH

EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER VERKAUF VON

WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG

DAR, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG RECHTSWIDRIG

WÄRE. DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DIE BEI DER WANDLUNG DER IN DIESER

MITTEILUNG GENANNTEN WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ZU LIEFERNDEN AKTIEN SIND

NICHT UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM SECURITIES ACT ODER BEI EINER

WERTPAPIERAUFSICHTSBEHÖRDE ODER EINER STAATLICHEN ODER ANDEREN

GERICHTSBARKEIT DER VEREINIGTEN STAATEN REGISTRIERT UND DÜRFEN IN DEN

VEREINIGTEN STAATEN OHNE REGISTRIERUNG NICHT ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN,

AUSGENOMMEN IM RAHMEN EINER VERFÜGBAREN AUSNAHMEREGELUNG VON DEN

REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT UND DER GELTENDEN

BUNDESSTAATLICHEN ODER ANDEREN WERTPAPIERGESETZE ODER IM RAHMEN EINER

TRANSAKTION, DIE NICHT UNTER DIESE REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN FÄLLT. E

WIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN

GEBEN.

IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH WIRD DIESE MITTEILUNG NUR AN (I) PROFESSIONELLE

ANLEGER, DIE UNTER ARTIKEL 19(5) DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000

(FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE

„ORDER“)

FALLEN, UND (II) PERSONEN, DIE UNTER ARTIKEL 49(2) DER ORDER FALLEN UND

(III) PERSONEN, AN DIE ODER AN DIE SIE ANDERWEITIG RECHTMÄSSIG VERTEILT ODER

GERICHTET WERDEN KÖNNEN (ALLE DIESE PERSONEN WERDEN ZUSAMMENFASSEND AL

"RELEVANTE

PERSONEN" BEZEICHNET). DIE WERTPAPIERE SIND NUR FÜR RELEVANTE PERSONEN

ZUGÄNGLICH, UND JEGLICHE EINLADUNG, JEGLICHES ANGEBOT ODER JEGLICHE

VEREINBARUNG ZUR ZEICHNUNG, ZUM KAUF ODER ZUM SONSTIGEN ERWERB SOLCHER

WERTPAPIERE WIRD NUR MIT RELEVANTEN PERSONEN UNTERNOMMEN. PERSONEN, DIE

KEINE RELEVANTEN PERSONEN SIND, SOLLTEN NICHT AUF DER GRUNDLAGE DIESER

MITTEILUNG ODER IHRES INHALTS HANDELN ODER SICH DARAUF VERLASSEN.

DIESE MITTEILUNG IST EINE WERBUNG UND KEIN PROSPEKT IM SINNE DER VERORDNUNG

(EU) 2017/1129 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 14. JUNI 2017

ÜBER DEN ZU VERÖFFENTLICHENDEN PROSPEKT BEI ÖFFENTLICHEM ANGEBOT ODER

ZULASSUNG VON WERTPAPIEREN ZUM HANDEL AN EINEM GEREGELTEN MARKT (DIE

„PROSPEKTVERORDNUNG“).

DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN DER HIERIN BESCHRIEBENEN TRANSAKTION WERDEN IN

DER ENDGÜLTIGEN FASSUNG DER BEDINGUNGEN DER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN

BESCHRIEBEN. ANLEGER SOLLTEN DIE HIERIN BESCHRIEBENEN

WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN NUR AUF DER GRUNDLAGE DER INFORMATIONEN IN DER

ENDGÜLTIGEN VERSION DER EMISSIONSBEDINGUNGEN (SOFERN VERFÜGBAR) ZEICHNEN.

DIE EMITTENTIN, DER MANAGER ODER EINES IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN

UNTERNEHMEN HABEN KEINERLEI MASSNAHMEN ERGRIFFEN ODER WERDEN KEINERLEI

MASSNAHMEN ERGREIFEN, DIE EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER

WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ODER DEN BESITZ ODER DIE VERTEILUNG VON

JEGLICHEN ANGEBOTSUNTERLAGEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG IN EINER RECHTSORDNUNG,

IN DER EINE SOLCHE MASSNAHME ERFORDERLICH IST, ZULASSEN WÜRDEN. KÄUFER UND

PERSONEN, DIE DIESE MITTEILUNG ERHALTEN, SIND DURCH DIE EMITTENTIN, DIE

MANAGER ODER EINER IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE EIN

ÖFFENTLICHES ANGEBOT ZULASSEN WÜRDEN, UND IHREN JEWEILIGEN VERBUNDENEN

UNTERNEHMEN, AUF EIGENE KOSTEN (UND ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS SIE DIE

TUN WERDEN) VERPFLICHTET ALLE GELTENDEN GESETZE UND VORSCHRIFTEN IN JEDER

RECHTSORDNUNG EINZUHALTEN, IN DER SIE DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN

KAUFEN, ANBIETEN, VERKAUFEN ODER LIEFERN ODER DIESE MITTEILUNG IN IHREM

BESITZ HABEN.

MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN

UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck de

Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,

dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich

geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der

Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, „MiFID II“), umfasst

und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an

geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede

Person, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft

oder empfiehlt (ein „Vertriebsunternehmen“) soll die Beurteilung de

Zielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen,

welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene

Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen

durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der

Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zu

bestimmen.

UK MIFIR PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN

UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck de

Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,

dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich

geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Busine

Sourcebook („COBS“) und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)

Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK

MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den

Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die

Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein

„Vertriebsunternehmen“)

soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein

Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and

Product Governance Sourcebook (die „UK MiFIR Product Governance Rules“)

unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung

im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder

durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung de

Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.

PROSPEKTVERORDNUNG / VERBOT VON VERKÄUFEN AN PRIVATANLEGER IM EWR UND IM

VEREINIGTEN KÖNIGREICH / EWR UND GB-PRIIPS-VERORDNUNGEN

Wenn Ihnen als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der

Prospektverordnung Wertpapiere angeboten werden, wird davon ausgegangen,

dass Sie auch zugesichert und zugestimmt haben, dass die von Ihnen im Rahmen

des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht im Auftrag von Personen im EWR,

die Kleinanleger sind (wie oben definiert), oder von Personen in anderen

Mitgliedstaaten (in denen es eine entsprechende Gesetzgebung gibt), für die

Sie befugt sind, Entscheidungen auf vollständig diskretionärer Basis zu

treffen, erworben wurden, noch die Wertpapiere mit der Absicht erworben

wurden, sie im EWR anzubieten oder weiterzuverkaufen, wenn dies zu einer

Prospektpflicht der Emittentin, der Manager oder eines anderen Manager

gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung führen würde oder wenn die vorherige

Zustimmung der Manager zu einem solchen Angebot oder Weiterverkauf eingeholt

wurde.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM - Die

Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur

sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen

Wirtschaftsraum („EWR“) bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht

angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise

zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet

der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden

Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs.

1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, "MiFID

II"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer

jeweils gültigen Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), soweit

dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1

Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im

Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und de

Rates vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die

„Prospektverordnung“).

Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer

jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die „PRIIPs-Verordnung“)

erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder

die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an

Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder

die sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an

Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH - Die

Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur

sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich

(„GB“)

bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese

verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt

werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger

eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)

ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr.

2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“)

Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der

Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner

jeweiligen Fassung (der „FSMA“) und jeglicher Vorschriften oder

Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)

2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde

im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014,

wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre;

oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der

Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Recht

ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie

aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK

PRIIPs-Verordnung"),

erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder

die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger

in GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige

Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger in GB

nach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,

Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse

des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der

Begriffe „glaubt“, „schätzt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“,

„kann“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren negative oder andere

Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten

Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten,

Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit

bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden,

die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder

Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder

implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen.

Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige

Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise

genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle

hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der

Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung

und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen,

zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu

aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände

widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum

dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer

Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir

übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher

zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.

Kontakt:

rikutis consulting

Thomas Schnorrenberg

Mobil: + 49 151 46 53 13 17

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Redcare Pharmacy N.V.

Erik de Rodeweg 11-13

5975 WD Sevenum

Niederlande

Telefon: 0800 - 200 800 300

Fax: 0800 - 90 70 90 20

E-Mail: investors@redcare-pharmacy.com

Internet: www.redcare-pharmacy.com

ISIN: NL0012044747, DE000A19Y072

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Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 2113592

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