Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin

Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin

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Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen

Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin

18.07.2024 / 14:06 CET/CEST

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PRESSEMITTEILUNG

Highlight Communications AG nimmt Stellung zu irreführenden und falschen

Schreiben einzelner deutscher Depotbanken; Meldung an die BaFin

Pratteln, 18. Juli 2024

Die an der Frankfurter Börse notierte schweizerische Highlight

Communications AG (HLG; WKN 920 299) mit Sitz in Pratteln ("HLC") nimmt

Stellung zu in letzter Zeit wiederholt verbreiteten, irreführenden und

falschen Schreiben von einzelnen deutschen Banken, welche einzelne Aktionäre

von HLC erhalten haben. In diesen Schreiben wird suggeriert, da

Inhaberaktien in der Schweiz nicht mehr zulässig seien und Aktionäre werden

aufgefordert, zu prüfen, ob gerichtliche Schritte zur Wahrung ihrer Rechte

im Hinblick auf ihre Bestände von Inhaberaktien der HLC unternommen werden

müssen.

HLC stellt hiermit klar, dass seitens ihrer Aktionäre keinerlei

Handlungsbedarf besteht oder bestand und die Inhaberaktien der HLC, die

börsennotiert sind, nach anwendbarem schweizerischem Recht ohne

Einschränkung nach wie vor erlaubt sind. Es gibt namentlich weder einen

Bedarf noch eine rechtliche Möglichkeit von Aktionären, in der Schweiz

diesbezügliche gerichtliche Schritte einzuleiten. Einzelne an Aktionäre

verschickte Schreiben sind nicht nur irreführend, sondern enthalten auch

falsche Aussagen zur Rechtslage in der Schweiz. HLC hat diese Vorgänge bei

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet.

Weitere Informationen:

Highlight Communications AG

Investor Relation

Netzibodenstrasse 23b

CH-4133 Pratteln BL

Telefon: +41 (0)61 816 96 91

E-Mail: ir@hlcom.ch

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